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Wählerverzeichnis

Wer sich online engagiert, wird vermerkt

Das geplante Demokratiepaket, welches nächste Woche am Dienstag im Verfassungsausschuss diskutiert wird, sorgt für Aufregung. Dadurch sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger am politischen Geschehen ausgeweitet werden. Volksbegehren können künftig nicht nur am Gemeindeamt in der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat, unterschrieben werden, sondern auch in "fremden" Gemeinden oder online.

"Hier geht es auch um mehr Komfort für die Bürger, denn nicht jeder ist permanent in der Nähe seines Heimatgemeindeamts", erklärt Robert Stein, Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten gegenüber der futurezone. Notwendig für die Umsetzung sei die Einrichtung eines zentralen Wählerregisters, so Stein.

Im zentralen Wählerregister wird künftig jede wahlberechtigte Person in einer eingerichteten Datenbank, die physisch im Bundesrechenzentrum des Innenministeriums beheimatet ist, unter Anführung von einzelnen Informationen über die Person in Evidenz gehalten. Bisher war die Wählerevidenz Sache der Gemeinden.

Vermerke bei Bürgerinitativen und Volksbegehren
Damit es bei Volksbegehren, Bürgerinitiativen oder Bürgeranfragen nicht zu doppelten Einträgen einer Person kommt, braucht man laut Stein einen Vermerk im zentralen Register. Die Unterstützung wird im jeweiligen Datensatz der Person bei der zentralen Wählerevidenz vermerkt werden. "Bei Unterstützungserklärungen wird dieser Vermerk maximal zwei Jahre gespeichert, bei Volksbegehren nur so lange, bis es unanfechtbar feststeht. Das sind etwa sieben bis acht Wochen. Danach werden die Vermerke automatisch gelöscht", erklärt Stein.

"Verstoß gegen Grundrecht auf Datenschutz"
Der Verfassungsdienst sieht darin einen "möglichen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz". Durch die zentrale Verarbeitung dieser Informationen werde zumindest technisch das Potenzial dafür geschaffen, dass durch die Kumulations- und Kombinationsmöglichkeit von Vermerken Rückschlüsse auf die politische Partizipation von Personen oder Gruppen von Personen gezogen werden können. Derartiges werde zwar rechtlich nicht erlaubt sein, technisch würde sich ein solches Gefahrenpotenzial aber "zweifellos eröffnen", so der Verfassungsdienst.

Auch manche österreichischen Datenschutzaktivisten sehen darin eine "Einschränkung der politischen Freiheit". So könnten Menschen, wenn sie wissen, dass ihre Beteiligung in einem zentralen Register vermerkt wird, in heiklen Fällen auch davor zurückschrecken, zu partizipieren.

Der Leiter der Abteilung für Wahlangelegenheiten kann sich die Kritik nicht erklären. "Der Verfassungsdienst war in der Entwurfphase eingebunden. Ich halte die Lösung, so wie sie jetzt konzipiert ist, für sehr gut und auch für wasserdicht", sagt Stein.

Strenge Kontrollen geplant
"Durch die neue Lösung ist beispielsweise auch das Nachwassern von Gemeinden, welche Person was unterzeichnet hat, ausgeschlossen. Eine personenbezogene Abfrage der Daten ist außerdem kein festgelegter Use-Case. Die Anfragen müssen jedoch immer nach Use-Cases durchgeführt werden. Man muss einen Rechtsgrund und einen Bezug angeben, sonst ist es Amtsmissbrauch", sagt Stein. Das werde nach dem Datenschutzgesetz (DSG 2000) streng kontrolliert und gelte für alle öffentliche Datenbank-Abfragen. "Wenn es Abfragen gäbe, die ohne Bezug stattfinden, wäre bei uns Feuer am Dach", sagt der Abteilungsleiter für Wahlangelegenheiten.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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