YouTube sperrt Video-Kritik an „Germany’s Next Topmodel“
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Katzenschnurren oder weißes Rauschen: Immer wieder kommt es auf
YouTube zu Sperren von Videos aufgrund von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen. YouTube hat mit Content ID ein eigenes System, das das Videos automatisch per Filter erkennt, die Elemente beinhalten, die von anderen als „Urheber“ auf YouTube markiert worden sind. Das System setzt YouTube freiwillig ein, um etwa illegal hochgeladene Musikvideos zu erkennen. Nur trifft es eben immer wieder auch die Falschen.
Eine Gruppe namens „Pinkstinks“ hat Anfang Februar zum Serienstart der neuen Staffel von „Germany’s Next Topmodel“ seine Kritik an den flachen Geschlechterrollenbildung in einem Video namens „Not Heidi’s Girl“ auf YouTube hochgeladen und via Social Media verbreitet. Rund eine Woche nach dem Upload wurde das Video plötzlich für mehrere Stunden gesperrt, wie netzpolitik.org berichtet.
Auszug aus RTL-Sendung
Grund dafür war ein Bericht von
RTL in seiner Sendung „Guten Morgen Deutschland“, die einen Ausschnitt davon in der Sendung abgespielt, hergezeigt und hochgeladen und als „urheberrechtlich geschützt“ markiert und damit den automatischen Content-ID-Filter zum Anschlagen gebracht hatte. Laut der Pinkstinks-Geschäftsführerin Stevie Schmiedel wurde die „Not Heidi’s Girl“-Kampagne durch die Blockade ordentlich ausgebremst: „Das Video wurde bis dahin wie verrückt geteilt. Danach haben wir an Schwung verloren,“ heißt es auf netzpolitik.org.
RTL hat sich bei Pinkstinks entschuldigt. YouTube selbst will sich dazu nicht äußern, so sieht sich das Portal als „neutrale Plattform“. „Wir geben Rechteinhabern die Werkzeuge, um ihre Ansprüche geltend zu machen und den Uploadern die Werkzeuge, um sich gegen falsche Vorwürfe zu wehren“, heißt es in einer Stellungnahme zu der Fehlsperrung der ausgebremsten Kampagne.
EU-Gesetzgebung
Problematisch ist auch, dass die EU im Rahmen der Urheberrechtsnovelle derartige Filtersysteme per Gesetz festschreiben möchte. Die EU-Abgeordnete Julia Reda warnt daher seit langem davor, dass derartige Upload-Filter nicht treffsicher seien, weil sie etwa keine Satire und Parodien erkennen und auch manchmal Materialien „erkennen“, die gar keine Urheberrechtsverletzung darstellen.
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