Nur zwei von 17 Babyphones wurden von der Stiftung Warentest für gut befunden
Nur zwei von 17 Babyphones wurden von der Stiftung Warentest für gut befunden
© REUTERS/OSWALDO RIVAS

Babyphones mit Webcams meist unzuverlässig

Babyphones mit Webcams meist unzuverlässig

Babyphones mit Webcams sind nach Angaben der Stiftung Warentest meist unzuverlässig. Nur eines von fünf getesteten Geräten war bei Störungen, zum Beispiel bei der Internet- oder Stromversorgung, noch halbwegs zuverlässig, wie die Verbraucherexperten am Dienstag mitteilten. Im schlechtesten Fall sehen Eltern ein Bild von ihrem schlafenden Kind, obwohl das längst wach ist.

Sicherheitslücken

Die Warentester kritisierten außerdem Sicherheitslücken. So könnten bei zwei Baby-Webcams, die über das Internet Geräusche und Bilder aus dem Kinderzimmer auf das Smartphone der Eltern schicken, Fremde auf die Videos zugreifen. Eine weitere Webcam versendet Daten demnach unverschlüsselt. Zudem sei die Einrichtung der Webcams und zugehörigen Apps meist umständlich.

Insgesamt untersuchte die Verbraucherorganisation für ihr am Donnerstag erscheinendes neues "test"-Heft (Februarausgabe) 17 Babyphone. Gleich dreimal vergaben die Tester die Note mangelhaft, vier Geräte sind nur ausreichend. Rundum gut sind nur zwei Babyphones.

Zuverlässige Tonübertragung

Die klassischen Geräte mit reiner Tonübertragung waren im Test insgesamt am zuverlässigsten. Abstriche gibt es bei Babyphones mit Ton und Video. Zwar sei ein Blick auf das Display eines Video-Babyphones hilfreich, wenn das Baby auch im Schlaf Geräusche macht. Die Bilder sind den Angaben zufolge allerdings oft nicht sehr hochwertig und vor allem im Dunkeln unscharf. Auf den meisten Geräten lasse sich das Kind immerhin halbwegs erkennen.

Untersucht hat die Stiftung Warentest Übertragungsqualität, Handhabung, Akkuleistung und Umwelteigenschaften von allen drei Geräte-Typen. Eine positive Nachricht gibt es demnach beim Thema Elektrosmog. Alle Babyphones unterschreiten in einem Meter Entfernung vom Kind die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes deutlich.

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