Urheberrechtsabgabe

HP klagt gegen Urheberrechtsabgabe auf Festplatten

Nach Einführung der Urheberrechtsabgabe auf Festplatten wurde nun bekannt, dass Hewlett Packard eine Klage gegen diese Praxis einbringen wird. Dieser Schritt kommt wenig überraschend, da bereits die Arbeiter- sowie die Wirtschaftskammer Österreich starke Bedenken gegen die verpflichtende Abgabe eingebracht haben.

Die Klage wird höchstwahrscheinlich vor den obersten Gerichtshof gehen, der bereits in den Jahren 2005 und 2009 gegen eine solche Abgabe entschieden hat. Derzeit wird von der Arbeiterkammer geprüft ob sich Kunden nach einem entsprechenden gerichtlichen Entscheid die bezahlte Abgabe vom Händler wieder zurückverlangen können

Die Gebühren betragen laut der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana je nach Festplattengröße und -kapazität zwischen 12 und 36 Euro.

Händler fürchten Umsatzeinbußen
Computerhändler befürchten durch die Abgaben schwere Umsatzeinbußen, da jene aufgrund der kleinen Gewinnspanne bei Festplatten nahezu komplett an den Kunden weitergegeben werden müssten. Kunden könnten aus diesem Grund ihre Festplatten bevorzugt im Ausland bestellen um dem Aufpreis aus dem Weg zu gehen.

Musikbranche für Abgabe

Wie der der österreischische Independent-Verband VTMÖ kürzlich bekannt gab, befürwortet die Organisation die Abgabe mit der Begründung, dass private Festplatten zu einem großen Teil zum Speichern von urheberrechtlich geschütztem Material genutzt werden, welches überwiegend nicht legal erworben wurden.

(Futurezone)

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