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Studie

Nutzer sind mit Online-Musikshops zufrieden

Für die Studie wurden in einem Zeitraum von zehn Tagen 1.000 Personen online befragt. Gründe für den Online-Kauf sind vorwiegend der bequeme Zugang sowie der Preis. Im Durchschnitt werden auf legalem Weg pro Monat rund acht Songs heruntergeladen und 3,46 Euro ausgegeben, wobei die Konsumenten am häufigsten auf die Angebote von iTunes und Amazon zurückgreifen.

1,1 Mio. Personen beziehen Musik über Filesharing-Netzwerke. Deutlich mehr, nämlich 1,9 Mio., nutzen Aufnahmesoftware, um Songs von YouTube oder Internetradios herunterzuladen. Im Schnitt werden somit fast zehn Songs pro Monat bezogen, ohne dafür zu bezahlen.

Forderung nach Festplattenabgabe
Für IFPI-Geschäftsführer Franz Medwenitsch zeige sich dadurch, dass das legale Online-Angebot stimmt, illegale Downloads das Wachstum hier allerdings schwächen. „Es ist höchste Zeit, dass Online-Plattformen wie YouTube & Co nicht nur von Musik und Filmen wirtschaftlich profitieren, sondern für diese Inhalte auch entsprechend bezahlen.“ Deshalb fordert IFPI Austria die Einführung einer Festplattenabgabe, findet doch bei drei Viertel aller Downloader die Musik ihren Weg auf diese Speichermedien. „Die Einführung ist begründet, notwendig und überfällig.“

Filmwirtschaft
In eine ähnliche Kerbe schlägt die heimische Filmwirtschaft. Angesichts der Ablehnung einer Festplattenabgabe seitens der Plattform „Modernes Urheberrecht“, zu der sich IT-Unternehmen und der Handel zusammengeschlossen haben, fordert der Verein Film Austria in einer Aussendung konkrete Vorschläge „für die Fortentwicklung des Urheberrechts“.

Die vor kurzem von der Plattform geäußerte Forderung nach einem Urhebervertragsrecht wird als „Vernebelungsstrategie“ bezeichnet, um das eigentliche Ziel, nämlich „eine Verzögerung und letztlich Verhinderung der für die Künstler essenziellen Weiterentwicklung der Leerkassettenvergütung in Richtung moderner Speichermedien“ zu erreichen, wie Filmproduzent Veit Heiduschka zitiert wird.

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