Datenschutz

Telekom-Spitzelaffäre: Zwei Verfahren eingestellt

Im Prozess um die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom hat das Gericht das Verfahren gegen zwei der drei Angeklagten vorläufig eingestellt. Die Mitarbeiter der Telekom und von T-Mobile treffe nur eine geringe Schuld, befand der Richter am Mittwoch. Sie müssen Geldstrafen in Höhe von je 6.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Sicherheitsvorkehrungen bei T-Mobile seien nur gering gewesen und der Mitarbeiter habe nicht gewusst, dass die Daten weitergegeben wurden. Der zweite Angeklagte habe zudem mitgeholfen, die Affäre aufzuklären, hieß es in der Begründung.

In den Jahren 2005 und 2006 waren von der Telekom rund 60 Personen über ihre Telefondaten ausspioniert worden, darunter Journalisten, Aufsichtsräte und namhafte Gewerkschafter. Es sollte herausgefunden werden, wie Unternehmensinterna an die Presse gelangten.
Für eine geringere Schuld spricht nach Einschätzung des Gerichts zudem, dass die Taten rund fünf Jahre zurücklägen. Weder vorher noch nachher seien die beiden Angeklagten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten war zu Beginn bereits aus Gesundheitsgründen abgetrennt worden.

Das Verfahren gegen den unter anderem wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz angeklagten Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus T., wird weitergeführt. Der als Hauptangeklagter geltende Klaus T. hatte schon am ersten Prozesstag die alleinige Verantwortung für das Ausspionieren übernommen.

(apa)

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