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Neue Gesetze

Verschärftes Vorgehen gegen Telefonkeiler

Die Gespräche beginnen meist mit einer erfreulichen Nachricht: "Sie haben bei unserem Gewinnspiel mitgemacht und wurden gezogen, herzlichen Glückwunsch." Noch bevor reagiert werden kann, wird im Eilzugstempo behauptet, man habe die persönlichen Daten und benötige nur noch die Kontonummer zur Überweisung.

Falsche Gewinnversprechen wie diese, aber auch dubiose Glücksspiel-Anbieter (z. B. Lotto- oder Totogemeinschaften) belästigen vermehrt Konsumenten. Laut einer Umfrage der Konsumentenschützer vom VKI (Verein für Konsumenteninformation) lassen sich zwei Drittel aller Angerufenen auf ein Gespräch ein. Immerhin 28 Prozent geben an, nach einem solchen Anruf zumindest manchmal eine Rechnung erhalten zu haben.

Begehrt bei Telefonkeilern sind persönliche Daten wie Name und Anschrift oder Kontodaten samt Bankleitzahlen. Um unerbetene Initiativ-Anrufe ohne vorherige Kundenbeziehung (sogenannte "Cold Calls") einzudämmen, werden nun einige Gesetze noch im ersten Halbjahr 2011 deutlich verschärft.

Nichtigkeit: Verträge, die durch einen solch unzulässigen Werbeanruf im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, sind nichtig. Wer also einem Keiler auf dem Leim geht und vorschnell etwas zusagt, kann sich auf die Nichtigkeit berufen.

Rücktrittsrecht: Das jetzt schon geltende schriftliche Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von sieben Tagen wird bei unerbetenen Anrufen verschärft. Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Konsument auch die schriftliche Bestätigung erhalten hat. "Wir hoffen, dass Cold Calling dann für die Anbieter deutlich unattraktiver wird", so AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.

Nummernanzeige: Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) wird die Unterdrückung oder Verfälschung der Rufnummernanzeige verboten. Damit ist ein anonymer Anruf, um nicht rechtlich belangt werden zu können, schwer möglich.

Strafen: Der Strafrahmen für das jetzt schon verbotene "Cold Calling" wird von 37.000 auf 58.000 Euro erhöht. "Für uns sind die Neuregelungen ein Schritt in die richtige Richtung, wir hätten uns aber mehr erwartet", kommentiert Zimmer. Die AK hofft nun auf eine EU-Richtlinie, die einen noch strengeren Konsumentenschutz vorsieht. Beim Dialog Marketing Verband Österreich ist man hingegen froh, dass noch rigidere Einschnitte verhindert werden konnten.

Pensionisten "freiberuflich" auf Kundenfang

Die Pensionistin Ingrid H. arbeitete mehrere Monate als Telefonverkäuferin für die Oculus Blindenwerkstätte in Wien. Ihr Auftrag: Kunden für die von Blinden handgemachten Bürsten und Besen zu "keilen". Pro verkaufter Ware gab es 20 Prozent Provision, allerdings erst dann, wenn der volle Betrag vom Kunden auch überwiesen wurde.

Der Haken dabei: Angemeldet wurde Frau H. von der Blindenwerkstatt nicht und unerbetene Werbeanrufe sind eigentlich verboten. "Ich habe natürlich ältere Menschen am Land angerufen, die sind für soziale Projekte noch am ehesten zu sensibilisieren", erzählt Frau H. dem KURIER. Der Verkaufserfolg beim "Cold Calling" blieb dennoch mager. Wegen offener Forderungen und weil sie "ohne Vertrag" arbeitete, gab sie den Job schließlich auf und ging zur Arbeiterkammer.

Gabriele Althen, Geschäftsführerin der Oculus Blindenwerkstatt, gibt auf Nachfrage an, dass die Pensionisten-Verkäufer, derzeit seien es fünf, sehr wohl angemeldet werden, wenn sie dies wünschten. "Die meisten wollen sich nur etwas zur Pension dazuverdienen." Ein professionelles Call-Center könne man sich als Sozial-Projekt nicht leisten. Dass unerbetene Anrufe gegen Gesetze verstoßen, sei ihr bewusst, aber: "Es geht hier ja nicht um Lottospiele oder Finanzprodukte, sondern um die Belange von Blinden." Bei einer Anzeige und 58.000 Euro Strafe für Cold Calling "könnten wir zusperren und die Blinden würden ihre Jobs verlieren".

(Anita Staudacher)

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