EU-Datenschützer warnt vor smarten Zählern
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Die Einführung von Smart Metern in Europa werde „eine massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushaltes in ihren eigenen vier Wänden tun, ob sie im Urlaub oder bei der Arbeit sind und wie sie ihre Freizeit verbringen", warnte Hustinx am Montag in seiner Stellungnahme (PDF).
So könnten etwa folgende Dinge mit den intelligenten Stromzählern festgstellt werden: Frau Kramer verwendet nach Dienstschluss, wenn sie um 18.00 Uhr zu Hause angelangt ist, immer die Mikrowelle, nachdem sie den Radioapparat aufgedreht hat. Herr Müller sieht unter der Woche täglich zwischen 19.30 und 21.45 Uhr fern, meist läuft dabei der Sender ORF 2. Frau Gundlach wäscht immer sonntags um die Mittagszeit ihre Wäsche, während Herr Freudenschuß sonntags immer bis bis zum frühen Nachmittag schläft, weil er sich am Vorabend die Nacht um die Ohren geschlagen hat.
Potential für "Data Mining" und "Begehrlichkeiten"
Genauer erforscht hat diese Möglichkeiten das
Seit März diesen Jahres gibt es auf EU-Ebene,
Weitere Gesetze notwendig?
Hustinx sind diese Bemühungen alleine allerdings zu wenig. Er forderte die EU-Kommission auf, zu prüfen, ob noch weitere Gesetze auf EU-Ebene notwendig sind, um dem Thema Datenschutz bei den neuen, digitalen Messgeräten gerecht zu werden. So sollen etwa Datenschutzverstöße verpflichtend gemeldet werden müssen.
In Österreich sollen die intelligenten Stromzähler bis Ende 2019 eingeführt werden und die mechanischen Ferraris-Zähler ersetzen. Bei den Daten der intelligenten Zähler handelt es sich um „personenbezogene Daten". Diese Daten dürfen laut dem Datenschutzgesetz nur zu einem "konkreten Zweck" erfasst werden. Im österreichischen ElWOG-Gesetz wird als Zweck für die Datenerfassung allerdings die schwammige Formulierung "Energieeffizienz" genannt.
Der österreichische Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner verspach im April, dass es hierzu noch „flankierende gesetzliche Regelungen" geben werde. Auf futurezone-Anfrage hieß es dazu vergangene Woche aus dem Wirtschaftsministerium: „Dazu laufen noch Gespräche."
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