Sicherheitslücke

Cloud-Anbieter sollten für gestohlene Nacktfotos haften

Es war das Aufreger-Thema von 2014, das von vielen Medien abseits der Tech-Branche aufgegriffen wurde: Zahlreiche Hollywood-Stars wurden Opfer eines Online-Angriffs, bei dem private Nacktfotos erbeutet und online veröffentlicht wurden. Opfer wurden unter anderem Oscar-Preisträgerin Jennifer Lawrence, Popstar Rihanna, die kanadisch-französische Sängerin Avril Lavigne, die Klitschko-Verlobte Hayden Pannettiere sowie US-Fußballstar Hope Solo. Zugegriffen wurden dabei unter anderem auf private Accounts von Online-Speicherdiensten wie iCloud, bei denen es eine Sicherheitslücke gegeben hat.

"Datenverbrechen"

Beim 31C3-Hackerkongress in Hamburg, der vor dem Jahreswechsel stattfand, sprachen sich Vertreter des Chaos Computer Club (CCC) nun dafür aus, dass die Veröffentlichung von Nacktfotos von Promis, die durch Sicherheitslücken erbeutet worden sind, als „Datenverbrechen“ einzuordnen seien. Es sei „total unrealistisch“, dass Promis künftig keine Nacktfotos mehr machen würden, so ein ehemaliger CCC-Sprecher.

Das hatte unter anderem der EU-Kommissar Günther Oettinger bei seiner Anhörung vor dem EU-Parlament zu der Frage, wie Bürger im Internet geschützt werden können, geantwortet. „Wenn jemand so blöd ist und als Promi ein Nacktfoto von sich selbst macht uns ins Netz stellt, kann er doch nicht von uns erwarten, dass wir ihn schützen.“

Cloud-Anbieter sind schuld

Doch genau das können Promis – und alle anderen Internet-Nutzer, die Nacktfotos von sich selbst in Cloud-Diensten speichern, jedoch sehr wohl. An dem Datenschutzdesaster seien nicht die Promis Schuld, sondern die Cloud-Anbieter, bei denen die Daten „nicht ordentlich gesichert“ worden seien. So habe Apple etwa zunächst keinen Schwellenwert definiert gehabt, der Brute-Force-Angriffe etwa über das schier beliebig häufige Eingeben von Login-Daten erschwert hätte, wie heise.de berichtet.

Frank Rieger vom CCC forderte daher, dass Cloud-Anbieter für gestohlene Nacktfotos haften und zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet werden sollten. Ähnliches sieht auch die EU-Datenschutzverordnung vor, doch, diese liegt, vorerst weiterhin auf Eis und es wird unter anderem noch immer über das Zusammenwirken von Datenschutzbehörden diskutiert.

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