VKI verklagt Paybox wegen AGB-Änderung
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Die von Paybox auf Basis dieser Klausel angekündigten Vertrags- und Entgeltänderungen wären, fällt die Klausel weg, unwirksam. Ebenso die daraufhin von Paybox durchgeführten Sperrungen von Anschlüssen.
Am Dienstag führte die Pressesprecherin von Paybox „Serviceprobleme“ seit Jahreswechsel unter anderem darauf zurück, dass „eine AGB-Änderung im Oktober, bei der Kunden, die widersprochen haben, gesperrt wurden“, für Verwirrung gesorgt habe.
Intransparente Klausel
Die Paybox-Klausel sei intransparent und unwirksam, weil die geplanten Änderungen in keiner Weise näher bestimmt sind, so der VKI. Der VKI brachte daher, im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten, gegen diese Klausel beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage ein. Das Verfahren ist anhängig. Gibt das Gericht dem VKI Recht, dann sind die angekündigten Änderungen ohne Vertragsbasis und daher unwirksam; das gilt auch für auf dieser Grundlage ausgesprochene Vertragskündigungen.
„Der Versuch von Paybox durch Schweigen der Kunden neue Produkte und Entgelte einzuführen, basiert auf einer - aus unserer Sicht - gesetzwidrigen Klausel. Das Vorgehen Kunden, die sich widersetzt haben, einfach zu sperren, ist extrem konsumentenfeindlich und abzulehnen“, sagt Jennifer Wassermann, zuständige Juristin im VKI.
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