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BND-Affäre

BND-Mitarbeiter als CIA-Spitzel zu 8 Jahren Haft verurteilt

Auch wer für einen befreundeten Geheimdienst spioniert, kann Landesverrat begehen: Ein ehemaliger BND-Mitarbeiter ist wegen jahrelanger Spitzel-Tätigkeit vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht sprach den 32-Jährigen am Donnerstag des Landesverrats in zwei Fällen - einer davon besonders schwer - sowie wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit schuldig. Ihm wurde außerdem für fünf Jahre das Wahlrecht aberkannt.

Der Angeklagte sei sich bewusst gewesen, dass die Weitergabe der geheimen Dokumente an die CIA „die Arbeitsfähigkeit des BND empfindlich beeinträchtigen“ konnte, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier. Damit habe er auch „eine konkrete Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ in Kauf genommen.

Der gelernte Bürokaufmann hatte zwischen 2008 und 2014 mehr als 200 teils streng geheime oder brisante Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND) an die CIA weitergegeben und dafür 90.000 Euro kassiert. 2014 diente sich der 32-Jährige zudem per E-Mail dem russischen Geheimdienst an und lieferte drei BND-Dokumente, darunter laut Anklage ein „sehr hochwertiges“. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab. Als Motive gab er Langeweile, Frust und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz an.
Der Senat berücksichtigte zugunsten des Angeklagten zwar, dass dieser nicht vorbestraft und geständig war. „Für das, was ich getan habe, möchte ich mich aufrichtig entschuldigen bei allen Leuten, die es betrifft“, hatte er zudem in seinem Schlusswort vor Gericht gesagt.

Finanzielles Motiv

Richter Baier stellte aber das finanzielle Motiv des Angeklagten in den Vordergrund. Der Mann habe sich eine „zusätzliche dauerhafte Erwerbsquelle“ erschließen wollen und die Taten damit gewerbsmäßig begangen. Dazu sei der Nervenkitzel gekommen.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Sie will aber voraussichtlich keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Die Verteidigung hatte auf eine deutlich niedrigere Strafe als die Anklage plädiert, ohne aber ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Anwälte des Mannes sahen keinen Landesverrat, sondern den geringer eingestuften Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit als gegeben. Ob Rechtsmittel eingelegt werden, wollten die Anwälte noch mit ihrem Mandanten besprechen.

Urteil "ziemlich hart"

Verteidiger Walter Lechner bezeichnete das Urteil als „ziemlich hart“ und verglich es mit denen, die während des Kalten Krieges gegen Spitzel gefallen seien, die Informationen beispielsweise zu Atomwaffen weitergegeben hätten. „Da kamen auch keine anderen Urteile zustande.“

Lechner forderte politische Konsequenzen aus dem Prozess. Es könne nicht sein, dass die CIA ungestraft BND-Mitarbeiter zu Spitzeln mache. Außerdem müssten die Sicherheitsvorkehrungen beim BND deutlich verschärft werden. „Wenn der BND nur ein Fünftel so streng kontrolliert hätte, wie wir hier vom Gericht kontrolliert wurden, dann hätte es den Prozess nicht gegeben“, sagte Lechners Kollege Klaus Schroth.

Journalisten durften beispielsweise keine Kugelschreiber mit in den Gerichtssaal nehmen - nur Bleistifte waren erlaubt. Der Angeklagte dagegen war nach eigenen Angaben in seinen mehr als sechs Jahren beim BND nicht einmal beim Verlassen seines Arbeitsplatzes kontrolliert worden - und musste demnach keine Angst haben, entdeckt zu werden.

Derartige Kontrollen seien arbeitsrechtlich allerdings hochproblematisch, entgegnete Bundesanwalt Wolfgang Siegmund. „Wir leben im Zeitalter des USB-Sticks und der Mini-SD-Karte.“

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