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Datenschutz

Datentausch mit USA: Safe-Harbour-Amnestie ausgelaufen

Im Oktober kippte der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA, das die unkomplizierte Übertragung personenbezogener Daten in die USA ermöglichte. Am Montag lief auch die Amnestie der EU-Datenschutzbehörden aus, auf deren Basis der Datenaustausch mit den USA von vielen Unternehmen weiter durchgeführt wurde. Wie es nach dem Auslaufen der Übergangsregelung nun weiter geht, ist unklar. Ein von der EU-Kommission angestrebtes neues Abkommen mit den USA ist bislang jedenfalls nicht zustande gekommen.

„Rechtsvakuum“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach am Montag von einem „Rechtsvakuum“ von dem tausende Unternehmen und Millionen von Nutzern betroffen seien.

Die EU-Datenschutzbehörden wollen am Dienstag und Mittwoch die Frage erörtern, wie und ob nun gegen Unternehmen vorgegangen werden soll, die weiterhin personenbezogene Daten an die USA übermitteln. Was dabei herauskommt, ist offen, denn das EuGH-Urteil, mit dem das Safe-Harbour-Abkommen gekippt wurde, wird von den nationalen Datenschutzbehörden durchaus unterschiedlich interpretiert.

„Weitere legale Möglichkeiten zur Datenübertragung“

Auf Anfrage der futurezone weist die österreichsiche Datenschutzbehörde darauf hin, dass in der EU-Datenschutzrichtlinie und in ihrer Umsetzung im österreichischen Datenschutzgesetz auch weiterhin legale Möglichkeiten vorgesehen seien, Daten an Empfänger in die USA zu übermitteln. Beispiele dafür seien etwa die Übermittlung oder Überlassung der Daten in einer Standardverordnung oder Musterverordnung. Letztlich werde aber die Datenschutzbehörde, wie schon bisher, in Einzelfallprüfungen die Zulässigkeit eines Datentransfers in die USA prüfen, so ein Sprecher der Behörde.

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