Deutschland

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft

„Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Donnerstag in Berlin. Der Bundestag hatte Anfang November nach jahrelangem Streit die Erlaubnis für das sogenannte Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gegeben.

Die Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass die Telefon- und Internetdaten der Bürger systematisch gespeichert werden. Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen.

Warnung vor „totaler Überwachung“

Kritiker wie die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnen davor, mit der Vorratsdatenspeicherung „der totalen Überwachung Tür und Tor“ zu öffnen. In Bayern soll nach Plänen von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auch der Verfassungsschutz Zugriff auf Telefonverbindungs- und Internetdaten bekommen.

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