© Franz Gruber

Vorratsdatenspeicherung

"Offene WLAN-Hotspots künftig nicht verboten"

Am 1. April ist es in Österreich soweit: Die Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft, nachdem sie im vergangenen Frühjahr mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Nationalrat beschlossen wurde. Im Rahmen dessen soll beispielsweise erfasst werden, wer wann wem eine E-Mail geschickt hat, die Inhalte der Kommunikation sind davon allerdings nicht betroffen. Es wird auch nicht erfasst, wer wann welche Website angesteuert hat. "Inhaltsdaten dürfen gar nicht gespeichert werden", erklärt Wolfgang Krivanek, Geschäftsführer von Freewave.

"Keine Registrierungspflicht"
Freewave
betreibt in Österreich rund 330 kostenlose WLAN-Hotspots in Restaurants, Cafés, an öffentlichen Plätzen oder Autohäusern. Mehr als eine Million Menschen haben Freewave-Hotspots bereits benutzt. "Das wäre extrem kontraproduktiv und kein Zeichen der Benutzerfreundlichkeit", wenn man sich bei kostenlosen Hotspots künftig mit Name, Adresse und Ausweis registrieren müsste, so Krivanek. Das wird bei Freewave-Hotspots allerdings auch künftig nicht zutreffen. "Wir haben keine Registrierungspflicht. Das Gesetz schreibt es nicht vor und es gibt nichts, was wir speichern müssen", erklärt der Freewave-Geschäftsführer auf Anfrage der futurezone.

Das Unternehmen setzt sich mit Bannern zur Bürgerinitiative der AK Vorrat und Blog-Einträgen rund um das Thema Vorratsdatenspeicherung dennoch aktiv gegen die geplante EU-Gesetzgebung zur Wehr. "Wir sind fest überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht dazu beiträgt, Terroristen zu fangen. Die sind ja nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen", sagt Krivanek. Von der Post verlange ja auch keiner, dass Briefe vor der Zustellung geöffnet werden, damit sichergestellt werde, dass sich keine Briefbombe darin befindet, argumentiert der Freewave-Geschäftsführer.

Rechtsunsicherheiten durch die Technik
Eine Speicherung wäre auch aus technischer Sicht gar nicht so einfach. "Es wird keine Verpflichtung geben, Nat/Pat-Adressen mitzuspeichern", erklärte Andreas Wildberger von der ISPA. Bei freien WLANs würden sich Nutzer IP-Adressen teilen und daher wisse man nicht genau, wer die Leute sind. Eine Beauskunftung darüber sei daher nicht möglich. Laut Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte teilen sich theoretisch bis zu 65.000 Teilnehmer eine einzige IP-Adresse. Problematisch dabei sei, dass sich das System nicht zwingend merken muss, wer die IP-Adresse wann zugewiesen bekommen hat.

"Manche Systeme können diese Zuordnung der User speichern, andere nicht. Das Gesetz verlangt nicht, dass man für die Vorratsdatenspeicherung eine neue Technologie anschaffen muss", erklärt Tschohl der futurezone. Es gebe allerdings eine Unschärfe, was die Speicherpflicht betrifft von Systemen, die derartige Logs erzeugen können. "Die Internet Service Provider werden es in diesem Fall erst einmal darauf ankommen lassen."

RTR-Beitragspflicht entscheidend
In Österreich seien rund 200 Internet Service Provider vorratsdatenspeicherpflichtig, erzählt Tschohl. Dies ist von der Beitragspflicht bei der Regulierungsbehörde RTR abhängig. Als Internet Service Provider wird man dann beitragspflichtig, wenn man einen Umsatz von rund 300.000 Euro im Jahr mit Telekommunikationsdiensten erreicht. Der exakte Betrag hänge vom Gesamtumsatz der Branche ab und sei ab Ende Februar auf der Website der RTR zu finden, bestätigte man bei der RTR.

Wenn aber beispielsweise ein Restaurant oder ein Hotel selbst einen offenen WLAN-Hotspot anbietet, sei dieses kein klassischer Anbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes, erklärte Tschohl. Das sei ein Nebengeschäft, eine von vielen Leistungen im Tourismus und daher künftig auch nicht verboten.

Welche Hotspots betroffen?
Spannend werde es allerdings, so Tschohl, wenn ein kommerzieller Anbieter WLAN für Restaurants betreibe, wie etwa im Fall der McDonalds-Filialen in Österreich. Hier bleibt es vorerst unklar, was mit den kostenlosen WLAN-Hotspots bei den McDonalds-Filialen in Österreich passiert. Diese werden von A1 für das Unternehmen betrieben. "Wir arbeiten derzeit daran, etwaige Vorgaben gesetzeskonform umzusetzen, können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft über Details geben", sagte A1 auf futurezone-Anfrage.

Viele Unklarheiten bei Providern
Bei so manchen österreichischen Internet Service Providern herrscht zwei Monate vor der Umsetzung der Richtlinie zudem noch eine große Verunsicherung, ob man weiterhin anonyme WLAN-Access Points anbieten kann, oder nicht. Tschohl warnte Internet Service Provider daher auch vor einem vorauseilenden Gehorsam. "Wenn jemand, der nicht per Gesetz dazu verpflichtet ist, Daten zu speichern, die Daten ab 1.4. speichert, handelt er damit rechtswidrig. Der Betreiber würde in einem solchen Fall eine Datenschutzverletzung begehen."

Das Gesetz könne zudem auch nicht so ausgelegt werden, dass man als Provider beispielsweise "nur" die Handy-Nummer seiner Nutzer erhebt. "Das Handy kann auch auf eine andere Person angemeldet sein, die indirekte Identifikation ist gesetzlich nicht vorgesehen."

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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