Deutschland

Union will Netzsperren wieder einführen

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) müsse die per Erlass ausgesetzten Sperren zum 1. März wieder einführen, forderte Krings in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Montag.

Die FDP hatte bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union im Oktober 2009 erreicht, dass die Websperren ausgesetzt werden. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Montag, dass der Zeitpunkt des im Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluierungsjahr derzeit Gegenstand von Gesprächen sei.

Das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz verpflichtet Anbieter von Internetzugängen, Websites mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren, die auf einer geheimen Liste des Bundeskriminalamts geführt werden. Die Regelung trat im Februar 2010 in Kraft, wurde jedoch für ein Jahr ausgesetzt, um zu prüfen, wie das Löschen der Seiten funktioniere.

Sechs von zehn Seiten gelöscht
Nach Angaben der „Osnabrücker Zeitung“ waren die Löschversuche des Bundeskriminalamtes im vergangenen Jahr in sechs von zehn Fällen erfolgreich. 39 Prozent aller registrierten Kinderpornoseiten seien trotz Löschersuchens des Bundeskriminalamtes an die zuständigen Stellen nach einer Woche immer noch im Netz zu finden. Für Krings sind diese Ergebnisse „eindeutig“. Nach seinen Worten will die Union die in der Koalition vereinbarte einjährige Testphase nicht ausdehnen.

Diese Zahlen widersprechen denen des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco vom Jänner 2011. Demnach soll die Quote der gelöschten Homepages mit kinderpornografischen Inhalten 2010 bei 99,4 Prozent gelegen sein. Nach 656 Hinweisen auf fragwürdige Internet-Seiten an die eco Internet- Beschwerdestelle seien 652 davon gelöscht worden. Von den ins Ausland gemeldeten Websites waren 84 Prozent binnen einer Woche offline, nach zwei Wochen lag die Erfolgsquote bei 91 Prozent. "Das ist jetzt schon sehr gut, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die internationale Abstimmung der Löschverfahren erst im Herbst 2009 begonnen hat", meinte Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung.

Laut netzpolitik.org verhindert derzeit lediglich ein Nichtanwendungserlass, dass das Zugangserschwerungsgesetz in Deutschland zum Einsatz kommt. De Maiziere könnte dieses mit einer einfachen Dienstanweisung tatsächlich Realität werden lassen.

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