US-Richter verlangt Fingerabdruck, um iPhone zu entsperren
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Ein US-Richter in Los Angeles hat erstmals angeordnet, dass eine beschuldigte Person ihr Smartphone per Fingerabdruck entsperren muss. Das berichtet die Los Angeles Times. Demnach habe die Polizei ein iPhone einer Frau beschlagnahmt, die Identitätsdiebstahl begangen und Freundin eines mutmaßlichen armenischen Bandenmitglieds sein soll. Per richterlicher Anordnung musste diese ihr Smartphone entsperren, damit das FBI nach möglichen Beweisen suchen konnte. Doch ebendas sorgt nun für heftige Debatten.
Fingerabdruck statt Code
Denn der fünfte Zusatzartikel zur US-Verfassung sichert Beschuldigten das Recht auf Verweigerung der Aussage gegen sich selbst zu. Rechtsexperten debattieren nun darüber, ob das Entsperren eines Smartphones auf richterliche Anordnung diesen Verfassungsgrundsatz verletzt. Insbesondere die Ermittlungsbehörden profitieren von dieser Methode, da so eine Situation wie beim iPhone der „San Bernardino“-Attentäter verhindert werden kann. Wird das iPhone nicht binnen 48 Stunden mithilfe eines Fingerabdrucks entsperrt, verlangt iOS den sechsstelligen PIN-Code.
Zumindest aus Sicht der Gerichte scheint die Situation klar: Das US-Höchstgericht hat bereits zuvor entschieden, dass die Behörden Smartphones auf richterliche Anordnung entsperren dürfen. Dazu können diese auch Personen, die sich in Gewahrsam befinden, dazu zwingen, „physische Beweismittel“, wie zum Beispiel Fingerabdrücke, abgeben - auch ohne richterliche Erlabnis. Es bleibt aber weiterhin unklar, ob die Behörden Fingerabdrücke verwenden dürfen, die zu Identifikationszwecken gespeichert wurden.
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