Soll Google zahlen oder nicht?

Leistungsschutz

Verleger: Google soll ab sieben zitierten Wörtern zahlen

Im Streit mit Google um die Veröffentlichung von Pressetexten können deutsche Verlage auf einen Teilerfolg hoffen. Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hat am Donnerstag vorgeschlagen, dass der US-Konzern Geld an die Pressehäuser zahlen müsste, wenn er in seinen Suchmaschinenergebnissen mehr als sieben Wörter aus Inhalten der Verlage veröffentlicht.

Zu teuer

Das DPMA bezeichnete allerdings den Betrag, den die Verlage von Google fordern, als zu hoch. "In seiner gegenwärtigen Form ist der Tarif nicht angemessen." Die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage fordern derzeit eine Beteiligung vom Umsatz, den Google aus der Veröffentlichung erzielt, in Höhe von rund sechs Prozent.

Im Kern dreht sich die Auseinandersetzung um das umstrittene Leistungsschutzrecht, das seit gut zwei Jahren in Kraft ist. Kritiker monieren, dass das Gesetz unkonkret ist. Die VG Media begrüßte die Entscheidung des DPMA: "Damit ist das Presseleistungsschutzrecht nicht nur im ersten Schritt durchgesetzt, sondern Google ist verpflichtet, an Presseverleger eine Vergütung zu zahlen."

Noch nicht letztes Wort

Medienanwalt Jonas Kahl sieht in dem Einigungsvorschlag zunächst einmal einen Schritt in Richtung Rechtsklarheit. "Aber das ist noch nicht das letzte Wort", sagte der Anwalt der Berliner Kanzlei FPS zu Reuters. "Das wird noch bis in die höchste Instanz bis zum Bundesgerichtshof gehen." Von Google war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Der Einigungsvorschlag des DPMA ist nur verbindlich, wenn die Beteiligten nicht widersprechen.

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