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Datenschutz neu: Was Unternehmen beachten sollten

Mitte Dezember einigten sich EU-Kommission, Mittgliedsstaaten und EU-Parlamant auf die Datenschutzgrundverordnung. Voraussichtlich Anfang 2018 werden die neuen EU-Datenschutzregeln in Kraft treten. Was sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen ändert, werden beim E-Day am 3. März Rechtsexperten skizzieren.

Zustimmung zur Datenverarbeitung

In Zukunft werde es für Unternehmen schwieriger werden, eine wirksame Zustimmung zur Datenverarbeitung zu erlangen, sagt der Rechtsanwalt Lukas Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie in einem Ankündigungsvideo zu der E-Business-Veranstaltung. In seinem Vortrag wird Feiler eine Checkliste für Firmen vorstellen und datengetriebene Geschäftsmodelle auf ihre Machbarkeit überprüfen.

Datenschutzbeauftragter

Thema wird auch der Datenschutzbeauftragte sein, den die neue Verordnung für viele Unternehmen vorsieht. Welche Firmen davon betroffen sind und welche Qualifikationen ein solcher Datenschutzbeauftragter benötigt , wird Max Mosing von der Kanzlei Geistwert erläutern.

Der E-Day, der am 3. März, ab 9.00 Uhr in der Wirtsschaftskammer Österreich (Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) stattfindet, steht heuer unter dem Motto "Unternehmen Sicherheit" und widmet sich in zahlreichen Vorträgen, Dikussionen, Workshops und auch einem Security BarCamp den vielen Aspekten der Sicherheit in Unternehmen.

Das detaillierte Programm findet sich auf der Website der Veranstaltung. Es wird am 3. März auch live gestreamt. Parallel dazu gibt es auch auf der futurezone einen Live-Stream der Vorträge im Julius-Raab-Saal der Wirtschaftskammer.

Die futurezone ist Medienpartner des E-Day 2016.

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