Apple gibt im Streit mit Taylor Swift nach
Sängerin Taylor Swift hat Apple zu einer Änderung der Konditionen für Künstler beim neuen Musikdienst des Konzerns bewogen. Wenige Stunden nach einem offenen Brief von Swift gab Apple nach und erklärte, dass Musiker auch während der kostenlosen dreimonatigen Probezeit Geld bekommen werden. Das war ursprünglich nicht vorgesehen. Die 25-Jährige Swift hatte dies in einem Blogeintrag am Sonntag als „schockierend und enttäuschend“ verurteilt.
Pro Stream bezahlt
Der Chef der Apple-Plattform iTunes, Eddy Cue, sagte dem Tech-Blog „Recode“, das Umdenken sei von Swifts offenem Brief ausgelöst worden. Er habe die Änderung mit Konzernchef Tim Cook besprochen. Apple werde die Künstler bei seinem Streaming-Dienst während der Gratis-Probezeit zu einem nicht näher genannten Tarif pro Abruf ihrer Songs bezahlen. Üblicherweise wird dieser Tarif als Prozentsatz der insgesamt erwirtschafteten Umsätze errechnet, doch für einen kostenlosen Stream soll dieser Betrag niedriger sein.
Beim Streaming wird die Musik direkt aus dem Netz abgespielt. Apple setzte bisher auf den Verkauf von Musik zum Herunterladen. Mit dem Start von Apple Music am 30. Juni stößt der iPhone-Konzern ins Streaming-Geschäft vor, in dem bisher die schwedische Firma Spotify der Marktführer ist. Swift, die im Clinch mit Spotify ihre komplette Musikbibliothek vom Streaming-Dienst entfernen ließ, zeigte sich auf Twitter erfreut über Apples Entscheidung. Laut Cue sei jedoch noch unklar, ob sie ihr aktuelles Album „1989“ künftig auf Apple Music anbieten werde.
Mehr Geld als bei Spotify
Apple Music hat keine Gratis-Version - aber eine dreimonatige kostenlose Testphase für neue Nutzer. Da Apple in dieser Zeit kein Geld bekommt, wollte der Konzern auch keine Abgaben an Plattenfirmen zahlen, von denen ein Teil an die Künstler weiterfließt. Dafür sollten sie danach einen etwas höheren Umsatzanteil von 71,5 bis 73 Prozent bekommen, wie Apple-Manager Robert Kondrk vor einigen Tagen dem Tech-Blog „Recode“ sagte. In der Branche gelten etwa 70 Prozent als üblich.
Bei den Gratis-Versionen der Streamingdienste wird die Musik durch Werbung unterbrochen und die Funktionen sind eingeschränkt. Zum Beispiel kann man nicht einzelne Songs auswählen. Für die Bezahlvarianten mit vollem Funktionsumfang gibt bei den Konkurrenzdiensten meistens nur eine einmonatige Probezeit statt drei Monaten wie bei Apple.
Auf Apple angewiesen
Swift hatte Apple eindringlich aufgerufen, die Zahlpause zu überdenken. „Wir bitten Sie nicht um kostenlose iPhones. Bitte verlangen Sie von uns nicht, Ihnen unsere Musik ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen.“ Zugleich betonte die Sängerin, dass sie viel Respekt für das Unternehmen übrig habe.
Auch Independent-Labels hatten sich zuvor mit Apples Vorgehensweise unzufrieden gezeigt. Einige Kritiker verwiesen darauf, dass Apple zum Ende des vergangenen Quartals Geldreserven von mehr als 190 Milliarden Dollar hatte. Apple habe die Stimme von Swift und der Independent-Künstler gehört, schrieb Cue beim Kurznachrichtendienst Twitter.
Swifts Album „1989“ verkaufte sich seit der Veröffentlichung im vergangenen Herbst allein in den USA rund fünf Millionen Mal. Apple dürfte mit dem Absatz über seine iTunes-Plattform einen erheblichen Anteil daran gehabt haben.