Beschwerden beim Online-Shopping steigen
Bettina K. (Name von der Redaktion geändert) hat über einen Online-Shop aus Osteuropa ein neues iPhone 4 bestellt. Sie hat das Geld im Vorhinein auf ein ausländisches Bankkonto überwiesen. Mittlerweile wartet sie seit fünf Wochen auf ihr neues Handy, doch die Ware kommt nicht. Sie ist Opfer von Internet-Betrügern geworden.
"Bei Kundenberatungsstellen und Verbraucherzentralen schrillen hier sofort die Alarmglocken, doch Kunden schöpfen oft keinen Verdacht", erklärt Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich gegenüber der FUTUREZONE.
Das ist allerdings nur einer von mehreren tausend Fällen pro Jahr, bei denen Österreicher Probleme mit Shops im Internet haben. Insgesamt wurden dieses Jahr bereits etwa 11.000 Fälle beim Internet Ombudsmann gemeldet. "Das sind etwas mehr Fälle als im Vorjahr", erzählt Geschäftsführer Bernhard Jungwirth.
Vorsicht vor gefälschter Markenware
Doch gerade zur Weihnachtszeit bestellen viele Österreicher ihre Geschenke online. "In letzter Zeit häufen sich vor allem die Beschwerden rund um Fälschungen von Marken- und Elektronikartikeln", sagt Jungwirth. Doch unseriöse Anbieter erkennt man meistens rasch. "Wenn die Preise viel niedriger sind als der Marktwert, sollte man stutzig werden." Die Anbieter von solchen Schnäppchen sitzen zudem meist im Ausland, es wird nur eine Vorauskasse-Zahlung akzeptiert, ein Impressum oder einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht sucht man vergeblich. "Die gefälschte Ware kommt meistens aus China und wird sofort vom Zoll beschlagnahmt. Der Käufer geht dabei leer aus", erzählt Jungwirth. Lediglich eine Brief von der Zollbehörde landet im Postkasten.
"Am sichersten ist es, in Österreich einzukaufen", so Jungwirth. "Vor allem außerhalb der EU wird es schwierig, zu seinem Recht zu kommen." Gerade im Fall von Bettina K., die Geld an ein Bankkonto im Ausland überwiesen hat, gibt es kaum Chancen einer Lösung. "Hier müssen wir auf Prävention setzen, damit solche Fälle verhindert werden können", sagt Jungwirth. "Man sollte auf keinen Fall ein Geschäft mit Vorauskasse-Zahlungen tätigen, wenn man vom Verkäufer nur eine E-Mail-Adresse und seine Bankverbindung hat", fügt Schranz vom Verbraucherzentrum hinzu. Auch von Geldtransfer-Diensten wie Western Union sollte man besser die Finger lassen, da sich dadurch die Identität des Anbieters nicht klar zurückverfolgen lässt.
Rasche Hilfe bei kleineren Problemen
Doch nicht alle Fälle sind derart hoffnungslos, oft kann die Stelle des Internet Ombudsmanns rasch helfen: Christian M. (Name von der Redaktion geändert) bestellte etwa bei einem beliebten österreichischen Online-Shop ein Weihnachtsgeschenk für seine Freundin, das bis Mitte Februar nicht ankam, der Shop-Anbieter reagierte auch auf seine E-Mails nicht mehr. Dann reichte er online eine Beschwerde ein und prompt bekam er vom Shop sein Geld zurück."Wir bemühen uns um eine rasche, unbürokratische Lösung", sagt Jungwirth.
Neben Lieferschwierigkeiten zählen auch Probleme mit dem Umtausch zu den häufigsten Beschwerdefällen. "Im Internet gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht", so Jungwirth. Es gibt allerdings ein Rücktrittsrecht von Online-Käufen, das sieben Werktage lang gilt. Davon ausgenommen sind CDs oder DVDs, die vom Käufer nach dem Erhalt entsiegelt worden sind, sowie Tickets.
Kein Rücktrittsrecht bei Privatverkäufen
Doch auch beim Rücktrittsrecht ist Vorsicht geboten: Dieses gilt nur für gewerbliche Anbieter. Privatauktionen oder -verkäufe über Plattformen wie eBay oder Willhaben.at sind davon nicht betroffen. "Hier liegt es im Ermessen des Verkäufers, ob er das Produkt zurücknimmt", meint Thomas Reiter, Sprecher von der österreichischen Kleinanzeigenplattform Willhaben.at. Dort kann man zwar Geld sparen, da es Produkte meist günstiger als im Handel gibt, aber man muss auch genauer prüfen, in welchem Zustand sich das gekaufte Produkt tatsächlich befindet und ob es noch eine Gewährleistung vom Hersteller gibt. "Es muss jedem klar sein, dass man ein Produkt aus zweiter Hand kauft und die Ware von keinem zertifizierten Händler stammt", so Reiter.
Geldtransfers, Scheck oder Überweisung ablehnen
Reiter rät zudem, bei Online-Käufen "den natürlichen Hausverstand zu verwenden" und etwa keine 50 Euro in einem Kuvert per Post an den Verkäufer zu senden. Statt Überweisungen auf ein Bankkonto, einem Scheck oder Geldtransfers empfiehlt Reiter eine Sendung per Nachnahme oder eine persönliche Bargeldübergabe, nachdem das Produkt vom neuen Eigentümer begutachtet wurde.
Laut Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum kommt es gerade auf dem Portal für Kleinanzeigen häufig zu Betrugsfällen. "Das Internet ist ein Spiegel der Gesellschaft, auch im echten Handel gibt es Ladendiebe", argumentiert Reiter.
(Barbara Wimmer)
Sicheres Online-Shopping:
Damit es zu keinen bösen Überraschungen bei Ihren Online-Weihnachtseinkäufen kommt, gibt die FUTUREZONE einige Tipps:
Identifikation: Seriöse Online-Shops präsentieren ihren Firmennamen, Anschrift, Telefonnummer und Kontaktperson an einer übersichtlichen Stelle.
Produktpreis: Neben dem Preis für das Produkt werden vom Anbieter auch sämtliche Zusatzkosten für die Lieferung, Verpackung oder bestimmte Zahlungsformen aufgelistet. Der Versand darf keine versteckten Kosten mit sich bringen.
Keine Vorauszahlung: Zahlungen per Banküberweisung im Voraus sind klar abzulehnen. Auch von Geldtransfer-Diensten wie Western Union ist dringend abzuraten, da diese nicht zurückverfolgt werden können.
AGBs: Der Anbieter stellt transparente Vertragsbedingungen bereit. Diese sollten auch leicht auffindbar sein.
Lieferzeit: Wenn die Online-Bestellung noch vor dem 24. Dezember ankommen soll, muss dies vom Käufer ausdrücklich zur Bedingung gemacht werden.
Watchlist: Der Internet Ombudsmann stellt auf www.ombudsmann.at eine Liste mit unseriösen Online-Shops bereit. Diese wird regelmäßig aktualisiert.