Bundesheer-Drohnen erkennen viel, aber nicht alles
Anfang April 2013 kündigte das Österreichische Bundesheer an, 18 unbemannte Flugdrohnen (UAV) anschaffen zu wollen. Anfang Oktober wurde bekannt, dass Kapsch den Zuschlag des Bundesheeres für diese Anschaffung erhält. Kapsch trat in einem Auswahlverfahren als Vertriebspartner der Firma Survey Copter auf, einem französischen Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und Produktion von Mini-UAV und Überwachungswerkzeugen spezialisiert hat.
"Diese Drohnen sind als Fähigkeitserweiterung des Bundesheeres im Bereich Luftaufklärung gedacht", sagt Oberst Reinhard Zmug, der Leiter des Drohnenprojekts beim Bundesheer, zur Anschaffung. Die unbemannten Fluggeräte sollen künftig unter anderem zur Raumüberwachung bei Auslandseinsätzen oder zur Aufklärung nach Naturkatastrophen im Inland eingesetzt werden.
Gute Erfahrung mit Drohnen
Die sechs Drohnen-Systeme, bestehend aus insgesamt 18 Drohnen, für das Bundesheer gehören zum Typ "DRAC/Tracker". Drei Millionen Euro gibt das Bundesheer dafür aus. Bis Ende 2013 werden zwei Drohnensysteme geliefert. Pro System gibt es eine Steuerungseinheit. Eine Drohne des Systems wird jeweils in der Luft eingesetzt, während die beiden anderen als Ersatz zur Verfügung stehen.
"Im Kosovo setzen wir Drohnen bereits ein", sagt Zmug, "Diese werden von einer zivilen Firma bereitgestellt." In welchen Szenarien ein Drohneneinsatz hilfreich sein kann, erläutert Zmug anhand eines konkreten Beispiels: "Wir haben in einer Stadt eine serbische Bischofsweihe gehabt und haben aus der Luft beobachtet, ob es zu Demonstrationen oder Ansammlungen von Personen rund um den Veranstaltungsort kommt. Mit solchen Informationen kann man Bodentruppen besser koordinieren und rechtzeitig deeskalierend eingreifen."
8,5 Kilogramm leicht und tragbar
Survey Copter produziert das Tracker UAV bereits bisher für die EADS-Militärtechniksparte Cassidian. Der 8,5 Kilogramm schwere Tracker kann auf dem Rücken wie ein Rucksack transportiert werden. Für den Start und den Betrieb ist ein Zwei-Mann-Team notwendig. Laut Cassidian kann Tracker bei allen Wetterbedingungen und in jeder Umgebung - ob in den Bergen, im Flachland oder im dicht verbauten Wohngebiet - gestartet werden.
Im startbereiten Zustand weist Tracker eine Länge von 1,6 Meter und eine Flügelspannweite von 3,60 Meter auf. Die Drohne kann in einem Umkreis von zehn Kilometer um die Fernsteuerung eingesetzt werden und mit einer Akkuladung 90 Minuten in der Luft bleiben. Dabei kann das Fluggerät auf bis zu 3000 Meter steigen und eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erreichen.
Vollautomatischer Betrieb
Laut Cassidian wird Tracker idealerweise zur Aufklärung, Überwachung, Angriffszielerkundung oder Konvoi-Absicherung verwendet. Die Konvoi-Absicherung spielt auch für das Bundesheer eine gewisse Rolle. Zmug schildert etwa das Potenzial für einen Einsatz im Tschad: "Da lassen wir die Drohne zwei bis drei Kilometer vor dem Konvoi fliegen und können so rechtzeitig Gefährdungen erkennen, etwa entgegenkommende Fahrzeuge, schlechtes Wetter oder Straßensperren. Wenn notwendig, kann der Konvoi dadurch zeitgerecht ausweichen. Soldaten werden nicht zusätzlich gefährdet."
Tracker kann vollautomatisch vorbestimmte Flugwege zurücklegen. Die Ortung erfolgt durch GPS oder einen Inertialsensor. Durch den doppelten Elektroantrieb werden nur geringe Geräusche erzeugt, wodurch das UAV schwieriger zu entdecken ist. An Bord befindet sich eine bewegliche Videokamera für Tagsicht-Bedingungen und eine Nachtsichtkamera. Die Aufnahmen werden über eine verschlüsselte Funkverbindung in Echtzeit übertragen.
Datenschutz-Schulung
Die Tagsicht-Kamera ist, den geringen Zuladungsgrenzen der Drohne entsprechend, nur mit einem mittelmäßig auflösenden Sensor und optischem 12-fach-Zoom ausgestattet. "Man kann damit Personen aus ca. 200 Meter anhand ihres Äußeren identifizieren, etwa an der Kleidung oder getragenen Waffen", sagt Zmug. Gesichtserkennung sei mit der Tracker-Ausstattung nicht möglich. "Dazu bräuchte man ein größeres Gerät. Die Kameras auf einem Polizeihubschrauber können zum Beispiel wesentlich mehr."
Zmug betont, dass das Bundesheer dazu verpflichtet ist, sämtliche Datenschutzrichtlinien der EU einzuhalten: "Wir schulen unser Personal auch extra, dass sie nur aufklären, was militärisch notwendig ist. Persönlichkeitsrechte dürfen nicht verletzt werden."
Keine Überschneidung mit Zivilluftfahrt
Zur Überwachung von Großveranstaltungen, etwa im Zuge des EVIVA-Programms, bei dem das Bundesheer mitwirkte, können die Tracker-Drohnen theoretisch eingesetzt werden, meint Zmug. In der Praxis sei dies jedoch unwahrscheinlich. "Wir können Drohnen zu diesen Aufgaben nur einsetzen, wenn wir zum Assistenzeinsatz aufgefordert werden, etwa vom Innenministerium."
Die Tracker-Drohnen sind laut Zmug im Inland im Normalfall nur in Flugbeschränkungsgebieten unterwegs, also etwa über Truppenübungsplätzen. In Übereinkunft mit der österreichischen Flugsicherung, der Austro Control, werde der Einsatzbereich klar vom zivilen Luftraum getrennt.
"Wertvoller Beitrag"
Bei Auslandseinsätzen biete sich mit den Tracker-Drohnen und speziell geschulten Operatoren die Möglichkeit, auch als kleines Land einen wertvollen Beitrag zu leisten, meint Zmug. Als Beispiel, wie wichtig technische Hilfsmittel aus Österreich sein können, schildert Zmug: "In Bosnien stellt das Bundesheer Alouette-Hubschrauber zur medizinischen Versorgung zur Verfügung, auch für zivile Einsätze. In der Bevölkerung sind wir deswegen hoch angesehen. Genauso ist es möglich, dass Drohnen bei Auslandseinsätzen helfen. Allerdings muss es dazu jeweils einen Beschluss der Bundesregierung geben."