Streit um virtuelles Erbe bei Faceboook
Im juristischen Streit um das virtuelle Erbe bei Facebook will das Berliner Kammergericht voraussichtlich am 30. Mai eine Entscheidung verkünden. Dem Gericht sei bisher keine Einigung der Parteien bekannt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Die Richter hatten einen außergerichtlichen Vergleich angeregt und dafür eine Frist bis Dienstag gesetzt.
Experten zufolge ist es das erste Verfahren in Deutschland, das sich mit der Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos beschäftigt. In der Berufung geht es um die Frage, ob Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Kontodaten gewähren muss.
Mutter klagte
Geklagt hatte eine Mutter, deren minderjährige Tochter 2012 unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war. Die Eltern erhoffen sich vor allem von den Chat-Nachrichten des in einen „Gedenkzustand“ versetzten Kontos Rückschlüsse auf die Todesumstände.
Facebook hält dagegen
Facebook argumentiert dagegen, dass von der Offenlegung von Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht im Sinne der Mutter entschieden.
Sollten sich die Parteien doch noch einigen, würde das Gericht den Termin am 30. Mai aufheben, so die Sprecherin. Eine Ausschlussfrist für einen Vergleich war nicht gesetzt worden.