Tödlicher Unfall mit einem E-Scooter in Paris
Der 25-Jährige sei am Montagabend von einem Lastwagen angefahren worden, wie mehrere französische Medien unter Berufung auf die Polizei berichteten. Demnach soll der Fahrer des E-Scooters den Vorrang des Lasters nicht beachtet haben.
Nach Angaben des Senders Franceinfo handelt es sich um den ersten tödlichen Unfall mit einem elektrischen Tretroller in der französischen Hauptstadt. Zuletzt war ein Fußgänger in der Stadt Levallois-Perret bei Paris gestorben, nachdem er von einem E-Scooter erfasst wurde.
Strengere Regeln
Erst in der vergangenen Woche hatte die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo weitere Einschränkungen für die Nutzung der Roller angekündigt. Sie sollen etwa künftig nicht mehr auf Gehwegen geparkt werden dürfen. Die E-Scooter sollen außerdem in den Parks und Gärten von Paris verboten werden. Es ist in Paris bereits verboten, mit den Rollern auf Fußgängerwegen zu fahren.
Die Roller hätten sich auf eine "anarchistische Weise" vervielfacht, monierte Hidalgo auf Twitter. Derzeit gebe es zwölf Betreiber mit rund 20.000 E-Scootern, ohne Regulierung würden es bis zum Jahr 2020 doppelt so viele sein. In der Vergangenheit hatten sich laut Hidalgo Unfälle gehäuft.
Nicht mehr am Gehsteig erlaubt
Für E-Scooter gelten in Österreich seit dem 1. Juni neue Regeln: Demnach gelten als E-Tretroller Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Gibt es solche nicht, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
Gehwege und Zebrastreifen sind in der Regel tabu. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere - so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen - dürfen dies nur in Begleitung. Für Benutzer von E-Scootern gilt außerdem eine 0,8-Promille-Grenze.