Meinung

Remix ist Mainstream

Laut einer von der Initiative Saferinternet.at veröffentlichten Studie sind Videos und Bilder fester Bestandteil der Online-Kommunikation österreichischer Jugendlicher. Dabei verwenden Sie nicht nur selbstgemachte Fotos oder Bewegtbilder, sie bedienen sich auch an bestehenden Inhalten. 89 Prozent der mehr als 400 Befragten gaben an, schon einmal ein fremdes Foto oder Video bearbeitet zu haben, 48 Prozent davon haben eigene Videos mit Musik untermalt. Dass diese nicht ausschließlich von den Teenagern selbst stammt, darf angenommen werden. Mash-ups oder Remixe sind zumindest unter Jugendlichen Mainstream. Und das ist gut so, denn sie sind Ausdruck des kreativen Umgangs mit Kultur und Technik.

Rechtliche Grauzone

Weniger gut ist, dass sich viele Jugendliche damit in einer rechtlichen Grauzone bewegen und sich womöglich durch die gesetzliche Lage von ihrem Tun abhalten lassen. Fast 40 Prozent befürchten, Probleme mit dem Gesetz zu bekommen, wenn sie fremde Inhalte bearbeiten und danach veröffentlichen. Von Abmahnungen oder Unterlassungsaufforderungen wegen diesbezüglicher Urheberrechtsvergehen hört man hierzulande zwar wenig, ausschließen kann man sie aber nicht.

Alte Leier

Forderungen nach großzügigeren Ausnahmen für nicht-kommerzielle Nutzungsweisen von Inhalten im Netz gibt es seit Jahrzehnten. Auch an konkreten Vorschlägen mangelt es nicht. Seien es Anleihen an die aus dem US-Copyright bekannte "Fair Use"-Doktrin, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Oder die pauschale Vergütung nicht kommerzieller Nutzungsweisen, etwa in Form einer Haushaltsabgabe. Ernsthaft diskutiert wurden sie in Österreich aber nie. Aus dem EU-Parlament gibt es zwar leise Signale, dass sie auch Gesetz werden, gilt als unwahrscheinlich.

Was ist das Problem?

Was aber spricht dagegen, Bearbeitungen oder transformative Werknutzungen, die ohne finanziellen Hintergedanken vollzogen werden, zu erlauben? Die Kontrolle über die eigenen Inhalte ist in Zeiten frei flottierender Bits und Bytes wohl eine Illusion. Nutzergenerierte Inhalte sind im Gefolge der Diskussion über Hasspostings zwar nicht besonders hoch angesehen, sollten sie strafrechtlich relevant werden, gelten aber ohnedies andere Gesetze. Auch der Schaden für die Rechteinhaber hält sich in Grenzen. Im Gegenteil, oft tragen solche Aneignungen dazu bei, dass Werke überhaupt wahrgenommen werden.

Klicken Sie hier für die Newsletteranmeldung

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

mehr lesen