Abmahnwelle wegen Fonts: Stellungnahme von Google
Google hat eine Stellungnahme zu einer weiteren groß angelegten Abwahnwelle in Deutschland wegen der Nutzung von Google Fonts auf Webseiten abgegeben. Durch die Nutzung von Google Fonts würde laut den Massen-Abmahner*innen die jeweilige IP-Adresse der Seitenbesucher*innen automatisch an Google übermittelt – ein Datenschutzvergehen. Der Konzern stellt nun klar, dass die „Tatsache, dass die Server von Google notwendigerweise IP-Adressen enthalten, um Schriftarten zu übertragen“, keine Besonderheit von Google sei. Vielmehr entspreche dies der „Funktionsweise des Internets“.
„Google Fonts ist eine Bibliothek von Open-Source-Schriftfamilien sowie eine Web-API, mit der diese Schriftfamilien in Websites eingebettet werden können. Die Menschen möchten, dass die von ihnen besuchten Websites gut gestaltet, einfach zu bedienen sind und ihre Privatsphäre respektieren“, heißt es in der Stellungnahme des Konzerns.
Daten sicher und getrennt von andern Daten aufbewahrt
Die Web-API von Google Fonts sei so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das Maß beschränkt ist, das für die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und für aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist. „Diese Daten werden sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt. Google verwendet die von Google Fonts gesammelten Informationen nicht für andere Zwecke und insbesondere nicht für die Erstellung von Profilen von Endnutzer*innen oder für Werbung“, heißt es weiter.
Wie erfolgreich die Massen-Abmahner*innen sein werden, wird sich zeigen. Generell raten mehrere Anwalt- und Rechtsportale dazu, die jeweiligen Abmahnungen nicht sofort zu bezahlen, sondern zunächst an einen Rechtsschutz weiterzuleiten. Inzwischen werden Massen-Abmahner*innen auch verklagt.
In Österreich eingestellt
In Österreich sorgten die massenhaft vom niederösterreichischen Rechtsanwalt Marcus H verschickten Schreiben Ende August für Furore. Der hat das Versenden der Schreiben mittlerweile eingestellt. Wer ein derartiges Schreiben in Österreich dennoch bekommt, soll die Schadensersatzforderung laut Meinung von Rechtsanwältin Adriana Lukas-Jeannée von toplaw.at jedenfalls verweigern. Mehr Informationen dazu lest ihr in diesem ausführlichen Artikel.