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Google-Schriftarten sorgen wieder für Abmahnungen bei Webseitenbetreiber*innen

© EPA / JOHN G. MABANGLO

Netzpolitik

Neue Abmahnwelle wegen Google Fonts

Das Thema Google Fonts lässt Webseitenbetreiber*innen nicht los. So werden in Deutschland aktuell wieder Tausende Abmahnschreiben verschickt und Geld wegen eines potenziellen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt.

Davon berichtet am Donnerstag heise.de. Demnach werden dabei aktuell wieder Beträge zwischen 100 und 500 Euro gefordert.

Worum es geht

Google Fonts sind mittlerweile zur einfachen Standardlösung geworden, wenn es darum geht, Schriftarten auf Webseiten einzubinden. Entweder sie werden dabei auf dem eigenen Server hochgeladen und lokal abgespeichert, oder sie werden dynamisch eingebunden und liegen auf den Servern von Google. Ist das der Fall, werden sie beim Aufruf der Website durch eine*n Nutzer*in nachgeladen. Letzteres ist das Problem, weil beim Nachladen auch IP-Adressen der Besucher*innen der Webseiten übertragen werden.

In Deutschland gibt es zu der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf Websites ein Urteil vom Landesgericht München, welches entschieden hat, dass Websitebetreiber*innen auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden können. Bei den jüngst verschickten Schreiben wird Anspruch auf Schadensersatz mit „individuellem Unwohlsein“ begründet.

Fall in Österreich

In Österreich sorgten massenhaft verschickte Schreiben wegen Google Fonts Ende August für Aufsehen. Für sie verantwortlich war der niederösterreichische Rechtsanwalt Marcus H, der das Versenden der Schreiben mittlerweile eingestellt hat.

Wer ein derartiges Schreiben in Österreich dennoch bekommt, soll die Schadensersatzforderung laut Meinung von Rechtsanwältin Adriana Lukas-Jeannée von toplaw.at jedenfalls verweigern. Mehr Informationen dazu lest ihr in diesem ausführlichen Artikel.

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