Ansehen von illegalen Streams „nicht relevant“
Das bloße Ansehen (ohne Download) von Streams auf illegalen Streaming-Angeboten, sei urheberrechtlich nicht relevant und bedürfe keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung, beantwortete Justizminister Wolfgang Branstetter eine parlamentarische Anfrage der NEOS zur „Klärung hinsichtlich Netzsperren“, die am Donnerstag im Parlament einlangte.
Provider unzufrieden
Die Verpflichtung österreichischer Internet-Anbieter, den Zugang zu rechtsverletzenden Websites zu sperren, begründete Brandstetter mit europarechtlichen Verpflichtungen. Durch Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) seien viele Fragen geklärt, führte Brandstetter weiter aus. Er räumte aber ein, dass die Provider mit dem Ergebnis der Rechtssprechung unzufrieden seien. Brandstetter verwies dazu auf laufende Gespräche und auf die Pläne der EU-Kommission zu einer Urheberrechtsreform, bei der auch die Rechtsdurchsetzung novelliert werden soll.
Wirksamkeit fraglich
Vertreter österreichischer Rechteinhaber, darunter der Verein für Anti-Piraterie, hatten in den vergangenen Jahren Sperren von Websites wie kino.to, kinox.to und auch The Pirate Bay durchgesetzt. Besonders wirkungsvoll sind sie nicht. Sie können von Nutzern leicht umgegangen werden, daneben weichen die Betreiber betroffener Angebote für gewöhnlich auch rasch auf alternative Adressen aus.