EU: Datenschutz-Experten für Smart Grids
Bis
Auch die Europäische Kommission hat dieses Problem erkannt und Mitte Mai eine Expertengruppe zu den Themen Privatsphäre, Datenschutz und Datensicherheit in Smart Grids einberufen. Die Experten, zu denen auch der österreichische Datenschützer Andreas Krisch gehört, soll nun ein Instrument zur Datenschutz-Folgenabschätzung und zur Abschätzung der Informationssicherheit entwickeln.
Empfehlung und Expertengruppe
Konkret hat die Europäische Kommission im März diesen Jahres eine „Empfehlung an die Mitgliedstaaten" (PDF) herausgegeben, in der sie die Staaten dazu aufruft, die geplante Datenschutz-Folgenabschätzung anzunehmen und innerhalb von 12 Monaten nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt auch tatsächlich anzuwenden.
Vergangene Woche gab es ein erstes Treffen der Expertengruppe in Brüssel. Krisch berichtet, dass es vonseiten der Industrie „erstaunlich wenig Widerstand" gegeben hätte und das Interesse an der Ausarbeitung von Datenschutz-Standards generell groß sei. Bis zum März 2013 soll nun ein Datenschutz-Instrument entstehen, das im Anschluss der Artikel 29-Datenschutzgruppe zur Stellungnahme vorgelegt wird.
In der Empfehlung der EU-Kommission steht zudem drin, dass „der standardmäßige Datenschutz so umgesetzt werden sollte, dass dem Kunden die datenschutzfreundlichste Option als Standard-Konfiguration voreingestellt wird". Gefördert wird auch die Entwicklung von „Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel". In Deutschland hat man beispielsweise ein „Schutzprofil" für intelligente Zähler erarbeitet.
"Personenbezogene Daten" und der "Zweck"
Für Österreich gibt es derzeit allerdings keine ähnlichen Pläne. In entsprechenden Verordnungen der E-Control und des Wirtschaftsministeriums wurden Datenschutz-Anliegen nach Ansicht von
Diese Daten dürfen laut dem Datenschutzgesetz nur zu einem "konkreten Zweck" erfasst werden. Im österreichischen ElWOG-Gesetz wird als Zweck für die Datenerfassung allerdings die schwammige Formulierung "Energieeffizienz" genannt. Der österreichische Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner verspach im April, dass es hierzu noch „flankierende gesetzliche Regelungen" geben werde.
Die EU-Kommission lässt die Mitgliedstaaten in ihrer Empfehlung wissen: „Nach Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 8 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention muss jeder Eingriff in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten begründet werden." In Punkto
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