Netzpolitik

Was sich beim Abheben von Bargeld in Supermärkten ändert

Dass man in Supermärkten Geld beheben kann, ist nichts Neues und angesichts der hohen Supermarkt-Dichte in Österreich eine praktische Sache. Ein Nachteil ist allerdings, dass man in der Regel einen Kauf tätigen muss, um diesen Service in Anspruch zu nehmen. Mit einer neuen EU-Regelung soll sich das künftig allerdings ändern. 

Um den Zugang zu Bargeld vor allem in ländlichen Gebieten zu verbessern, sollen Einzelhändler künftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen können - ohne, dass Kunden etwas kaufen müssen. Damit soll unter anderem Menschen geholfen werden, die keine Bankomaten in der Nähe haben.

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Mehr Transparenz bei Gebühren

Zudem sollen alle Gebühren vor einer Kartenzahlung - oder beim Bargeld abheben - transparent angezeigt werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten. 

Um Betrug zu erschweren, müssen Zahlungsdienstleister wie Banken außerdem prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers übereinstimmen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Dies ist bei bestimmten Zahlungen bereits der Fall. Versagen Anbieter bei der Betrugsprävention, können sie für die Verluste der Kunden haftbar gemacht werden.

Identitätsdiebstahl

Im Fokus steht auch Identitätsbetrug, bei dem Betrüger sich als Mitarbeiter einer Bank oder anderen Zahlungsdienstleistern ausgeben und Kunden zu Zahlungen verleiten. In solchen Fällen müssen Zahlungsdienstleister laut Parlament den vollen Betrag erstatten, sofern der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet. 

Auch Online-Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften nach Angaben des Europaparlaments künftig gegenüber Banken, die betrogene Kunden entschädigt haben, sollten sie über betrügerische Inhalte informiert worden sein, und diese nicht entfernt haben. bel/mjk

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