Netzpolitik

Facebook: Keine Antworten zu Dirty-Campaigning-Seiten

Facebook blockt Presseanfragen zu den Seiten, mit denen der Ex-SPÖ-Berater Tal Silberstein Dirty Campaigning gegen ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz organisiert hat, ab. Facebook kommentiere keine Einzelfälle, hieß es auf die APA-Anfrage, wer die Seiten "Die Wahrheit über Sebastian Kurz" und "Wir für Sebastian Kurz" erstellt und deren gesponserte Postings bezahlt hat.

"Alle Menschen, die Facebook nutzen, müssen sich an geltendes Recht halten", erklärte die Facebook-Sprecherin allgemein. Dies gelte auch für all diejenigen, die politische Kampagnen verantworten. "Wir haben gut funktionierende Prozesse, um mit Beschwerden bzgl. Aktivitäten auf unserer Plattform umzugehen und arbeiten mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, wo dies relevant ist."

Abgeblitzt

Auch die ÖVP blitzte bei dem Sozialen Netzwerk mehrmals ab, wie ein Parteisprecher zur APA sagte. Die ÖVP habe im Juli die Löschung der Facebookseite "Wir für Sebastian Kurz" sowie die Herausgabe der Betreiberdaten beantragt, dies sei seitens Facebook aber nie erfolgt. Bei "Die Wahrheit über Sebastian Kurz" habe man einzelne, diffamierende Postings beanstandet, diese seien aber ebenfalls nicht gelöscht worden, so der ÖVP-Sprecher. Die beiden Facebookseiten sowie auch "Die Wahrheit über Christian Kern" gingen am Wochenende nach Auffliegen der Sache offline.

Dass Facebook bei Auskünften unkooperativ ist, ist nicht neu. Die Grünen führen seit dem Vorjahr einen Prozess, um herauszufinden, wer hinter dem Fakeprofil "Michaela Jaskova" steht. Von diesem Account gingen 2016 im Präsidentschaftswahlkampf die Krebsgerüchte gegen Bundespräsident Alexander Van der Bellen aus. Bis dato geklärt ist zumindest, dass österreichisches Recht gilt - und nicht kalifornisches oder irisches.

Keine Kontrolle

In der Causa Silberstein hat die SPÖ angekündigt, sich ebenfalls juristisch an Facebook zu wenden mit dem Ersuchen, die Namen der Initiatoren der Facebookseiten herauszugeben. Nach Rechtsansicht der SPÖ würde das E-Commercegesetz dazu die Möglichkeit bieten, gehe es in dem Fall doch um Kreditschädigung. Für Facebookseiten gilt eigentlich die Impressumspflicht, diese wurde bei den Dirty Campaigning-Seiten aber verletzt. Facebook kontrolliert die Einhaltung der Impressumspflicht nicht.

In den USA ist Facebook nach der Wahl Donald Trumps ebenfalls in die Kritik geraten, weil mit mutmaßlich russisch finanzierten Werbeanzeigen der Wahlkampf manipuliert werden sollte. Das Onlinenetzwerk will sich in den USA nun stärker gegen politische Irreführung durch manipulative Werbeanzeigen wehren. Der Konzern kündigte erst gestern, Montag, die Einstellung von tausend neuen Mitarbeitern an, die Anzeigen auf mögliche Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen prüfen sollen. Zudem müssen künftig jene Kunden, die Anzeigen in Zusammenhang mit Wahlen in den USA schalten wollen, die Unternehmen oder Organisationen offenlegen, für die sie tätig sind.

Facebook hatte Anfang September erklärt, es habe bei einer internen Untersuchung 470 Konten ausgemacht, die zwischen Juni 2015 und Mai 2017 insgesamt fast 100.000 Dollar (rund 84.000 Euro) für Anzeigen ausgegeben hätten, mit denen unter anderem Falschinformationen verbreitet wurden. Laut Facebook erreichten die mutmaßlich russischen Werbeanzeigen im US-Wahlkampf zehn Millionen Menschen.

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