Festplattenabgabe kommt im Schnelldurchlauf
Die Regierungsparteien versuchen die Urheberrechtsnovelle ohne störende Begleitgeräusche durch das Parlament schleusen. Am Donnerstag wurde kurzfristig ein Fristsetzungsantrag eingebracht, der es ermöglicht, dass die Novelle ohne Debatte im Justizausschuss am nächsten Plenartag im Parlament beschlossen werden kann. Das wird entweder am 7. oder 8. Juli sein. Damit kann die Urheberrechtsreform dann am 1. Oktober in Kraft treten.
Die Opposition kritisierte das Vorgehen scharf. Dieter Brosz (Grüne) sprach von einer Beschneidung der parlamentarischen Arbeit. Beate Meinl-Reisinger von den NEOS ortete Tricks und den offensichtlichen Versuch, eine Debatte zu verhindern.
Eingebracht wurde der Fristsetzungsantrag von ÖVP und SPÖ. Die Neos hatten im Jusitzausschuss ein Experten-Hearing zu dem umstrittenen Gesetz geplant. Das fällt nun flach. Stattdessen wird am 30. Juni Justizminister Wolfgang Brandstetter im Justizausschuss die Regierungsvorlage erläutern. "Das wird wohl ausreichen", sagte ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinecker. Es habe lange genug gedauert, einen Kompromiss zu finden, jetzt gehe es darum, Rechtssicherheit zu schaffen. Darüber hinaus könnten bis zur Beschlussfassung auch noch Abänderungsanträge eingebracht werden.
Änderungen
Die am Dienstag vom Ministerrat beschlossene Gesetzesvorlage war bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels auf der Parlaments-Website noch nicht abrufbar. Auch auf der Website des Justizministeriums sucht man sie vergebens. Den Abgeordneten wurde nach Informationen von Parlaments-Mitarbeitern ausgedruckte Exemplare des Gesetzestextes übergeben.
Gegenüber dem Anfang Juni präsentierten Gesetzesentwurf, zu dem auf der Parlaments-Website trotz einer deutlich verkürzten Begutachtungsfrist von knapp zehn Tagen über 80 Stellungnahmen eingingen, unterscheidet sich die Vorlage jedenfalls. So wurde etwa das geplante Leistungsschutzrecht aus dem Text entfernt. Es soll zur Prüfung nach Brüssel geschickt werden.