Gericht bestätigt: Google muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen
Das höchste französische Verwaltungsgericht hat am Freitag eine Datenschutz-Strafe für Google bestätigt. Die Berufung des Internetkonzerns gegen die vergangenes Jahr verhängte Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden abgewiesen.
Erste große DSGVO-Strafe
Die Beschwerde war vom österreichischen Datenschutzverein noyb und der französischen NGO "La Quadrature du Net" eingebracht worden. Die im Jänner 2019 von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte Strafe war die erste größere Strafe im Zusammenhang mit der seit 2018 geltenden DSGVO.
Die französische Datenschutzbehörde bemängelte unter anderem, dass Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich sind. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken. Zudem seien einige der Informationen unklar formuliert. Außerdem sei die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung aus ihrer Sicht nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden, erklärte die CNIL.
Streit über Zuständigkeit
Die Entscheidung wurde von Google vor dem französischen Conseil d'Etat (dem höchsten Verwaltungsgericht) mit der Begründung angefochten, dass die CNIL nicht für den europäischen Hauptsitz von Google zuständig sei. Google behauptete u.a., dass die irische Datenschutzbehörde alle Untersuchungen leiten sollte. Der Conseil d'Etat hält die Entscheidung der CNIL jedoch in allen Punkten aufrecht.
Der bekannte Facebook-Kritiker Max Schrems, Ehrenvorsitzender des Vereins noyb, freute sich am Freitag über die Gerichtsentscheidung: "Der Geldbetrag ist für Google zwar winzig, aber dennoch zeigt diese Strafe, dass DSGVO-Strafen beträchtliche Summen erreichen können". Behörden dürfen nach der DSGVO Strafen im Höchstausmaß von vier Prozent des weltweiten Umsatzes aussprechen. Im Falle von Google wären das rund 3,7 Milliarden Euro.
Wichtig sei auch, dass das französische oberste Verwaltungsgericht die Zuständigkeit der französischen Datenschutzbehörde bestätigt habe, so Schrems. Google hatte argumentiert, dass die irische Datenschutzbehörde alle Untersuchungen leiten solle, weil der europäische Sitz des US-Unternehmens in Dublin liegt. "Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen wie Google sich nicht einfach als 'irisch' deklarieren können, um der Aufsicht durch die Datenschutzbehörden zu entgehen", meinte Schrems.