Online-Handel: EU einigt sich auf Verbot von Geoblocking
Offenbar haben sich Rat, EU-Parlament und Kommission nun geeinigt, Geoblocking im Bereich Online-Handel abzuschaffen. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, sprach von einer „ausgezeichneten Neuigkeit für die Konsumenten“. Ansip sagte, „heute beenden wir die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Online-Shopping“. Mit den neuen Regeln könnten die Europäer wählen, von welcher Webseite sie etwas kaufen wollen, ohne blockiert oder umgeleitet zu werden.
Konkret bedeutet die Einigung, dass Konsumenten neue elektronische Güter, das Mieten eines Autos oder der Kauf von Konzertkarten grenzüberschreitend möglich ist, so als ob man es im eigenen Land macht. Es werde damit keine Hürden geben, wie die Aufforderung mit einer in einem anderen Land ausgestellten Kreditkarte zu bezahlen. Für Geschäftsleute bringe die neue Regelung auch ein Mehr an Sicherheit über die Grenzen hinweg.
Reaktionen
Wir bekennen uns zum Ausbau des globalen Handels und sind klar gegen den Protektionismus und die Abschottung, für die US-Präsident Donald Trump einerseits und politische Kräfte wie die Grünen andererseits werben“, sagt Paul Rübig, handelspolitischer Sprecher der ÖVP im Europäischen Parlament. "Das ist ein wichtiger Etappensieg für ein Ende von Geoblocking. Ich sehe es nicht ein, dass Konsumenten beim Onlineshopping abgewiesen werden, weil sie in bestimmten Mitgliedstaaten wohnen. Wir brauchen sowohl on- als auch offline EU-weite Regeln im Handel, denn was wir jetzt erleben, ist eine klare Diskriminierung der Verbraucher", sagt auch der EU-Abgeordnete der SPÖ, Josef Weidenholzer.
Einer der wesentlichen Aspekte des Geoblocking wird in der neuen Verordnung allerdings nicht inkludiert: Einschränkungen bei urheberrechtlich geschützten digitalen Inhalten wie Musik oder Film bleiben. Abonnierte Videostreaming-Dienste wie Netflix können damit im EU-Ausland nicht genutzt werden. „Geoblocking schränkt die kulturelle Vielfalt ein und verhindert ein weiteres Zusammenwachsen Europas. Unser Ziel muss ein grenzenloses Internet in Europa sein, das auch für die Plattformen Spotify, Netflix & Co. gilt“, sagt Weidenholzer.
Kritik
Österreich war das einzige EU-Land, das sich im Ministerrat mit einem absoluten Veto gegen die Verordnung stellte. Hierzulande hatte es seitens des Handelsverbands eine massive Kritik gegen die Verordnung gehagelt. Der Handelsverband fürchtete etwa eine massive Benachteiligung für Österreichs Händler. Auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) hatte zuletzt davor gewarnt. Die WKÖ sah darin einen Verstoß gegen die unternehmerische Freiheit und die Privatautonomie, sagte Verena Martelanz.
Der Handelsverband kritisierte am Dienstag, dass die damit einhergehende de facto Verpflichtung der Händler zum Vertragsabschluss („faktischer Kontrahierungszwang“) dem Recht auf Vertragsfreiheit widersprechen soll, wonach jedes Handelsunternehmen selbst entscheiden darf, mit welchen Kundengruppen es kontrahieren möchte. Es sei eine "reine Superstar-Regulierung", so der Handelsverband.