Piraten erklären Anti-Piracy-Union den Krieg
In Tschechien wurde ein 16-Jähriger aus dem Ort Liberec von der Anti-Piracy Union (CPU) angeklagt, weil er Links von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial auf seiner Website verbreitet hat. Laut der Union habe er dadurch einen Schaden von mehr als fünf Millionen Euro verursacht.
Die tschechische Piratenpartei nahm diese Aktion zum Anlass, selbst aktiv zu werden und unter dem Claim "Verlinken ist keine Straftat" zwei entsprechende Filmportale ins Netz zu stellen. Die Anti-Piracy Union würde auf diese Art und Weise mit der Hilfe des Staates junge Leute tyrannisieren und ein veraltetes Geschäftsmodell aufrecht erhalten wollen, heißt es in einer Stellungnahme der Piratenpartei auf TorrentFreak.
Zwei Portale mit mehr als 20.000 Links
Der Projekt-Koordinator Zdenek Slezak hat mit Tipnafilm.cz ein Film-Portal gestartet, dass neben Film-Covern und einem Link zur internationalen Filmdatenbank IMDb auch Links zu Downloads beinhaltet. Bereits vor wenigen Wochen hat die tschechische Piratenpartei zudem Piratskefilmy.cz gelaunched, bei der derzeit über 20.000 Links und mehr als 5800 Filme zu finden sind.
Die Piratenpartei geht davon aus, dass das Verlinken von urheberrechtlich geschütztem Material im Web in Tschechien nicht strafbar sei. Vor Gericht wurde jedoch bisher noch kein derartiger Fall ausgetragen. "Wir erklären damit der Anti-Piracy Union offiziell Krieg", heißt es von Seiten der Piratenpartei. "
Die Anti-Piracy Union hat behauptet, mit der Festnahme des 16-Jährigen einen großen Schlag gegen die Online-Piraterie erzielt zu haben. "Aber das ist absurd, er war nur ein kleiner Fisch. Wir haben unsere Seiten für diesen Schüler gemacht. Der Unterschied ist: Unsere Seite hat zehn Mal mehr Links drauf", so der Vize-Präsident der tschechischen Piratenpartei Mikulas Ferjencik.
In Österreich "nicht zu empfehlen"
Eine Stellungnahme der österreichischen Piratenpartei zu der Aktion in Tschechien ist noch ausständig. Eine ähnliche Aktion empfiehlt Lukas Feiler von der Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss allerdings hierzulande nicht. "Der Rat ist, es möglichst zu unterlassen, da ein Haftungsrisiko besteht.
"Mit dem Link setzen alleine verletzt man noch keine Urheberrechte. Aber man leistet einen Beitrag zu nachfolgenden Urheberrechtsverletzungen. Damit setzt man sich einer Haftung aus und kann belangt werden", erklärte Feiler gegenüber der futurezone. Grundsätzlich habe man beim Setzen von Links so lange kein Haftungsrisiko, solange man keine Kenntnis von den Inhalten hat und ihre Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. "Viele Inhalte, sind jedoch nicht `offensichtlich` rechtswidrig", so Feiler. So ist in Österreich gesetzlich nicht klar geregelt, ob die Vorlage einer Privatkopie nun rechtsmäßig sein muss oder nicht.