Post rechtfertigt sich in der Datenaffäre rund um Parteiaffinität
Die Post ist im Zuge des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens bei der Datenschutzbehörde rund um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Sample-Gruppen einer Aufforderung zur Rechtfertigung nachgekommen. Das bestätigte eine von der Post beauftragte Anwaltskanzlei gegenüber der APA.
Der Anwalt bekräftigte die Post-Ansicht, wonach bei der Sache „am Ende nichts herauskommen wird. Die Post ist nicht der Hort des Bösen.“ Es seien keine persönlich-sensiblen Datensätze gespeichert worden. Auch nach den Regeln der Gewerbeordnung werde vorgegangen.
Die Aussage stößt etwas merkwürdig auf, da die Datenschutzbehörde der Post bereits untersagt hatte, Daten zur Parteiaffinität verarbeiten zu dürfen. Es sei angeordnet worden, die Praxis mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und die Daten zu löschen.
Rechtfertigung
Exemplarisch ging der Anwalt der Post bei seiner Rechtfertigung auf das Beispiel eines großen Online-Händlers ein. Wenn ein Kunde auf der Homepage des Online-Händlers eine Datenschutzerklärung akzeptiere, die die Datenweitergabe einschließe, übergebe der Online-Händler die Daten einem anderen Dienstleister. Der Dienstleister gebe diese Daten an die Post weiter und die Post ermögliche es dann, dass Papierwerbung an jene Person gehe, die vorher beim Online-Händler die Datenschutzerklärung abgegeben habe. „Das machen alle. Die gesamte Direktmarketingindustrie lebt davon“, so der Anwalt.