Schaufensterpuppe mit Gesichtserkennung heikel
Hinter den Puppenaugen von Schaufensterdamen kann mehr dahinter stecken, als man denkt: Die italienische Firma Almax hat mit den "EyeSee-Mannequins" Puppen auf den Markt gebracht, über die mithilfe von einer integrierten Videokamera und einer Software zur Gesichtserkennung festgestellt werden kann, wie alt Kunden sind, die vor der Puppe stehen, welches Geschlecht sie haben und welche Ethnie. Für viele Modefirmen ist diese Entwicklung durchaus praktisch, so können sie dadurch ihre Auslagen gezielter an die interessierten Kunden anpassen und in ihre Geschäfte locken. Laut Geschäftsführer Max Catanese ist das Interesse an den spionierenden Puppen groß.
Datenschützer haben allerdings Bedenken, dass diese Videoanalyse per Gesichtserkennung die Privatsphäre der Kunden verletzen könnte. Während Catanese diese Bedenken mit dem Argument zurückweist, dass die Bilder nicht wie sonst bei Videokameras üblich aufgezeichnet werden, hat die EU-Kommission sehr wohl "datenschutzrechtliche Bedenken", wie eine parlamentarische Anfrage der sozialdemokratischen EU-Abgeordneten Josef Weidenholzer, Evelyn Regner und Birgit Sippel zeigt.
Gesichterkennung mit Auswirkungen auf Privatsphäre
Gesichtserkennung sei, so die EU-Kommission in ihrer Anfragebeantwortung, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere biometrischer Daten, verbunden. Eine solche Verarbeitung könne sich erheblich auf die Privatsphäre und auf das Recht des Einzelnen auf Datenschutz auswirken. Wenn ein digitales Bild es ermögliche, die abgebildete Person zu identifizieren, gehöre das Bild in die Gruppe der personenbezogenen Daten, heißt es weiters.
Gesichtserkennung sei nicht grundsätzlich unvereinbar mit EU-Recht, allerdings müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein, so müsse die Verarbeitung der Daten einem rechtmäßigen Zweck dienen und dem angestrebten Ziel angemessen sein, so die Stellungnahme der EU-Kommission. Ob die EU-Anforderungen erfüllt seien, müssen allerdings die nationalen Datenschutzbehörden prüfen, heißt es.
Für mehr Klarheit und Sicherheit für die Bürger soll zudem die EU-Datenschutzreform sorgen. Im Falle der "EyeSee-Mannequins" wären zwei geplante Bestimmungen von Bedeutung: Die Datenschutzgrundverordnung sieht strengere Regeln (z.B. ausdrückliche Einwilligung) bei der Datenerhebung, als auch bei Profilerstellungen (sogenanntes Profiling) vor.
Videoanalyse und Gesichtserkennung liegen im Trend
Von den "EyeSee-Mannequins" sollen laut Hersteller-Angaben "mehrere Dutzend Exemplare" im Einsatz sein und zwar vor allem bei großen, führenden Modeketten in den USA und Europa. Doch nicht nur bei der italienischen Puppe wird auf den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware gesetzt. Wolfgang Baumgartner vom in Wien ansässigen Software-Unternehmen Netavis, erzählt der futurezone
Mittels Gesichtserkennungssoftware in Verbindung mit Videokameras lässt sich nicht nur feststellen, wie viele Leute sich in einem Geschäft aufhalten, sondern auch, wie viele Frauen und Männer es sind und wie alt diese sind. "Diese Informationen, das sind Video-Metadaten, kann man mit den Business-Daten verknüpfen und sogenannte Conversion-Rates ausrechnen. Das kann ich ohne eine vernünftige Kundenfrequenzmessung gar nicht machen", erklärt Baumgartner.
Auch bei Netavis werden die Bilder per se nicht gespeichert. "Vor allem in Österreich und Deutschland spielt das Thema Datenschutz eine extrem wichtige Rolle. Wir auch in der Lage, die Technologie so zu benutzen, dass sie nicht personalisiert ist. Wir wissen zwar, dass vor uns eine dreißigjährige Frau steht, aber wir speichern das Bild dazu nicht ab, sondern verwenden die Daten anonymisiert", heißt es seitens Netatvis. Das sei mit der Datenschutzbehörde "compliant", so Netavis. Während die "EyeSee-Mannequins" in Österreich nach Hersteller-Angaben noch nicht im Einsatz sind, wurde die Netavis-Videoanalyse im Handel bereits erprobt.
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