Netzpolitik

Telekom-Gesetzesnovelle beschlossen: Die 6 wichtigsten Punkte

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die lange geplante Novelle zum Telekomgesetz (TKG) beschlossen. Eigentlich hätte die Adaption des Gesetzes bereits vergangenes Jahr in Österreich umgesetzt werden müssen, denn die EU hat eine entsprechende Frist festgelegt, um den Rechtsrahmen anzupassen. Nun ist es am Mittwoch im Nationalrat tatsächlich passiert: Es gibt einen neuen Rechtsrahmen.

„Das bisherige Telekommunikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2003, da hat man noch mit Einwahlmodems, ICQ und antiquierten Handys gearbeitet. Jede SMS hat extra gekostet und von Glasfaserausbau oder 5G war keine Rede. Es ist höchste Zeit gewesen, dass wir ein modernes Telekommunikationsgesetz beschließen, das den heutigen Ansprüchen gerecht wird“, sagt Elisabeth Köstinger, die dafür zuständige Ministerin am Mittwoch.

Die wichtigsten 6 Punkte im Überblick:

1. Textbasierte Notrufnummer 112 für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

In Zukunft gibt es bei der Notrufnummer 112 auch die Möglichkeit für einen textbasierten Notruf. Eingeschränkte Endnutzer*innen sind dadurch anderen Endnutzer*innen im Bereich der Zugänglichkeit der Notrufnummer 112 gleichgestellt.

2. Europaweite Neuerungen bei Notrufwesen und Katastrophenwarnsysteme

Ein europaweit einheitliches öffentliches Warnsystem für Krisen kommt. Das Bevölkerungswarnsystem soll standardisiert werden. Die dafür Technik dahinter heißt „Cell Broadcast“. Um die Warnung zu empfangen, reicht auch ein einfaches Mobiltelefon ohne Smartphone-Funktionen. Es reicht völlig aus, wenn das Handy mit dem Mobilfunknetz verbunden ist.

3. Vertragsabschlüsse mit Zusammenfassung

In Zukunft wird jede Kund*in beim Abschluss des Vertrages eine kompakte Vertragszusammenfassung erhalten mit den wesentlichen Verpflichtungen zwischen Betreiber*in und Konsument*in. Zudem gibt es verlängerte Kündigungsmöglichkeiten bei Mobilfunkverträgen. Bisher war bei Verteuerungen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen, diese wird künftig auf 3 Monate gestreckt.

4. Kündigungsrecht für Festnetz-Internetverträge

Auch beim Wohnsitzwechsel werden Verbesserungen für Konsument*innen geschaffen: Hier kommt ein Kündigungsrecht für Festnetz-Internetverträge mit einer Frist von 2 Monaten. Längerfristig gebundene Verträge können damit bei Umzügen rascher gekündigt werden.

5. Schnelleres Mobilfunknetz und Breitbandausbau

Bringen soll das Paket auch eine Beschleunigung des Ausbaus von Breitband und Mobilfunknetzen. Vorgesehen ist hier etwa eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Ko-Investitionen im Bereich des Netzausbaues. Damit soll beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Sendemasten erleichtert werden. Damit wird auch auf eine Verringerung der Anzahl der Masten und eine Attraktivierung des Infrastrukturausbaus in entlegeneren Gebieten abgezielt. Köstinger verwies auch auf das Ziel der Regierung, bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-fähigen Anschlüssen zu schaffen und die 5G-Versorgung auszubauen.

6. Netzsicherheit mit Monitoring-System

Die Novelle enthält auch ein Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozulieferer beim Aufbau von 5G-Netzen. Das könnte etwa Anbieter wie Huawei betreffen. Durch einen neuen Beirat bei der RTR soll alle zwei Jahre ein Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozulieferer erstellt werden. Freiwillig passiert dies allerdings nicht: Das ist ein Teil der Umsetzung der 5GToolbox, die die Europäische Kommission von allen Mitgliedsstaaten erwartet.

Reaktionen aus der Branche

ISPA (Internet Service Provider Austria)

Mit dem neuen TKG werden somit grundsätzlich die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Breitbandausbau in den nächsten Jahren voranzutreiben. Gleichzeitig warnt Harald Kapper, Präsident der ISPA, jedoch davor, dass sich die ebenfalls beschlossenen Änderungen betreffend die Wettbewerbsregulierung nachhaltig negativ auf den Markt auswirken können. „Die neuen Bestimmungen im Bereich der Wettbewerbsregulierung erlauben es dem marktbeherrschenden Unternehmen A1 Telekom, sich durch private Vereinbarungen aus den bestehenden Regulierungsauflagen zu stehlen“, führt Kapper aus. „Wir appellieren daher an die Regulierungsbehörde, bei der Anwendung dieser Bestimmungen mit äußerster Vorsicht vorzugehen, um eine nachhaltige Störung des Marktes zum Nachteil der vielen alternativen Anbieter am österreichischen Markt zu verhindern.“

epicenter.works

"Beim Thema Routerfreiheit hat sich die Regierung leider zu keiner wesentlichen Änderung durchringen können. Um den Nutzer*innen Wahlfreiheit zu bieten, sollte der sogenannte Netzabschlusspunkt grundsätzlich die Anschlussdose an der Wand sein und nur in Sonderfällen davon abgewichen werden. Die RTR soll per Verordnung den Netzabschlusspunkt zwar festlegen dürfen, aber, wenn das Internet über das Kabel kommt, ist die Prozedur dafür gegenüber dem Begutachtungsentwurf sogar verkompliziert worden."

Internetoffensive Österreich

Der Branchenverband der führenden IKT-Unternehmen des Landes wie A1, Drei oder Magenta, die Internetoffensive Österreich, zeigt sich erfreut über die Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes. Die Infrastrukturbereitsteller bekommen damit "einen lang erwarteten zeitgemäßen legistischen Rahmen für den 5G-Ausbau". Die drei Vizepräsidenten, zugleich CEOs der drei größten Telekommunikationsunternehmen in Österreich, sehen mit den neuen Rahmenbedingungen "einen wichtigen Schritt gesetzt, um die 5G-Chancen für Österreich zeitnah zu realisieren".

Verband alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT)

„Auch wenn wir uns mehr Erleichterungen beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen gewünscht hätten, sind wir froh, dass nun mit dem neuen TKG 2021 endlich die Grundlage für die ebenso lange erwarteten Förderrichtlinien der Breitbandförderung BBA2030 vorliegt,“ sagt VAT- Präsident Markus Fellhofer (Energie AG Telekom) in einer ersten Reaktion.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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