Terrorbekämpfung: Wertkartenhandys müssen registriert werden
Die Koalitionsverhandlungen über das Regierungsprogramm sind am Samstag mit leichten Misstönen fortgesetzt worden. Bereits in der Früh trafen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) zu Verhandlungen über das Thema Sicherheit zusammen. Danach verkündete der Innenressort-Chef gegenüber der APA eine weitgehende Einigung in diesem Bereich - abgesehen vom Thema "Obergrenze" für zugelassene Asylverfahren.
ÖBB soll Videos speichern
Laut Sobotka sollen die Grenzkontrollen massiv verschärft werden. Außerdem solle dafür Sorge getragen werden, dass die "Westbalkanroute geschlossen bleiben muss" - ein Treffen mit den betroffenen Staaten werde organisiert. Ebenfalls auf der Liste steht laut Sobotka die verpflichtende Speicherung von Video-Überwachungsmaterial für öffentliche Betreiber (etwa ASFINAG oder ÖBB) für mindestens ein Monat, wobei hier die Dauer noch strittig sein dürfte. Private Betreiber sollen auf freiwilliger Basis ihr Material zur Verfügung stellen können. Auch habe man sich auf eine dauerhafte Kennzeichenerfassung an den Grenzen mittels Video verständigt.
Intensiviert werden sollen auch die Rückkehrberatungen sowie die entsprechenden Zahlungen an die Rückkehrwilligen. In der Zeit der Rückkehrberatung soll der Aktionsradius der Betroffenen begrenzt werden. Darüber hinaus sieht das Paket eine "Ausreisehaft" in Höhe von 18 Monaten vor, falls der Betroffene sich nicht an die Vorgaben hält oder innerhalb einer festgelegten Frist nicht ausreist bzw. erneut illegal aufhältig aufgegriffen wird.
Registrierung von Wertkartenhandys
Fixiert wurden laut Sobotka auch eine Reihe von technischen Maßnahmen zur elektronischen Überwachung von Jihad-Rückkehrern - diese reichen von der elektronischen Fußfessel über Telefon-Überwachung bis hin zu anderen Abhörmaßnahmen. Auch Wertkartenhandys müssen dem Plan zufolge künftig registriert werden.
Dem Vernehmen nach sollen alle Transportunternehmen dazu verpflichtet werden, zu überprüfen, ob die Beförderten die erforderlichen Dokumente zur Einreise besitzen. Bisher ist dies laut Fremdenpolizeigesetz nur bei Flugreisen, in der Schifffahrt und bei Busreisen vorgeschrieben. Künftig sollen auch die Bahn sowie Taxiunternehmen davon betroffen sein.