Netzpolitik

Urheberrecht: Vorratsdaten durch die Hintertür

"2012 war ein interessantes Jahr", meinte Werner Müller, Generalsekretär des Vereins Anti Piraterie (VAP) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Denn das Urheberrecht sei über Themen wie kino.to und das Scheitern des Handelsabkommens ACTA von breiten Schichten in der Bevölkerung diskutiert worden. "Auch der österreichische Gesetzgeber hat begonnen, sich mit dem Urheberrecht auseinanderzusetzen", sagte Müller unter Verweis auf eine Urheberrechtsreform, die derzeit im Justizministerium erarbeitet wird: "Es gibt Entwürfe, die wesentliche Punkte behandeln."

Ein solcher "wesentlicher Punkt" ist für den VAP-Generalsekretär die Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsvergehen. Laut Müller soll es Rechteinhabern wieder ermöglicht werden zur Verfolgung von Urheberrechtsvergehen, Auskünfte über Verkehrsdaten von Internet-Nutzern zu erhalten. Dazu soll den Internet-Anbietern nach Vorstellung des VAP unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung eine Speicherverpflichtung für Verkehrsdaten auferlegt werden. Rechteinhaber können dann - vorausgesetzt sie haben eine richterliche Genehmigung - feststellen, wer zu welchem Zeitpunkt eine IP-Adresse genutzt hat und rechtliche Schritte gegen vermeintliche Urheberrechtsverstöße im Netz einleiten.

"Wünschen uns Speicherverpflichtung von drei Monaten"
Derzeit ist der nach dem Urheberrechtsgesetz (§87b Abs 3) vorgesehene Auskunftsanspruch nicht durchsetzbar. Bei zivilrechtlichen Delikten, wie etwa Urheberrechtsverletzungen, darf nicht auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten zugegriffen werden. Der Zugriff unterliegt strengen Regelungen und ist, von Ausnahmen abgesehen, nur im Falle schwerer Straftaten möglich. Rechteinhaber haben auch keine Möglichkeit auf anderem Wege auf die Verkehrsdaten zuzugreifen, da gerichtliche Vorerhebungen bei zivilrechtlichen Delikten nicht mehr möglich sind, eine staatsanwaltschaftliche Anordnung dafür aber Voraussetzung ist.

"Wir wünschen uns eine Speicherverpflichtung von drei Monaten für urheberrechtliche Zwecke", sagt Müller. Er ist zuversichtlich, dass eine solche Regelung kommt. "Die Justizministerin hat eine bessere Rechtsdurchsetzung in Aussicht gestellt."

Urheberrechtsreform soll im Frühjahr vorliegen
Im Justizministerium wird derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen eine Reform des Urheberrechts erarbeitet, die im Frühjahr nächsten Jahres in Begutachtung gehen soll. Die Rechtsdurchsetzung stehe zur Diskussion, sagte ein Ministeriumssprecher. Details wollte er keine nennen: "Es werden verschiedene Dinge überlegt und vorgeschlagen."

Das Justizministerium hatte sich bereits im Jahr 2010, als die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Begutachtung gingen, in einer Stellungnahme dafür stark gemacht, dass die gespeicherten Daten Rechteinhabern "zumindest drei Monate" verpflichtend zur Verfügung stehen sollten. Der Zugriff von Rechteinhabern auf Vorratsdaten war bis zuletzt auch

vor dem Beschluss der Vorratsdatenspeicherung im Ministerrat im Februar 2011.

"Vorratsdatenspeicherung 2.0"
Beim Verband der österreichischen Internet Service Provider ISPA hält man von einer solchen Speicherverpflichtung nichts. "Das wäre eine Vorratsdatenspeicherung 2.0", sagt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert zur futurezone. "Wir lehnen das ab."

Es wäre auch nur schwer vorstellbar, dass sich die Möglichkeit von Beauskunftungen auf Urheberrechtsvergehen beschränke und in Folge nicht auch für andere zivilrechtliche Bereiche genützt würden, meint Schubert. "Dann wird in Mietrechtsfragen bald auch Anfragen geben, ob das Telefon benutzt wurde", so der ISPA-Generalsekretär. "Das hat eine extreme Tragweite, die man auf den ersten Blick nicht sieht."

Beauskunftung bei gewerbsmäßigen Vergehen vorstellbar
Die Beauskunftung von IP-Adressen gebe es derzeit ausschließlich für das Strafrecht, sagt Schubert: "In der Ausweitung auf das Zivilrecht sehen wir ein Problem." Schubert befürchtet auch eine Welle von Schadenersatzforderungen, die auf private Tauschbörsennutzer zukommen könnte. Die ISPA könnte sich in Zukunft Beauskunftungen bei eindeutigen gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen nach einer eingehenden Grundrechtsprüfung durch einen Richter vorstellen: "Es muss aber jedenfalls sein, dass es sich nicht um kleine Filesharer handelt."

"Mangelndes Angebot"
Das Problem sei nicht die Rechtsdurchsetzung sondern primär  das mangelnde Angebot an legalen Inhalten, meint Schubert. Die Verwertungsgesellschaften müssten attraktive Lizenzmodelle anbieten. Internet-Anbieter würden gerne Musik- und Filmdienste anbieten. In Österreich sei es aber sehr schwer an die notwendigen Rechte zu kommen, kritisiert Schubert: "Solange sich das nur die großen Player mit einem Heer von Anwälten leisten können, wird es keinen Wettbewerb geben."

"Die Piraterie ist nicht der Grund für alles, was schlecht ist", räumt auch VAP-Generalsekretär Müller ein. Für österreichische Anbieter audiovisueller Inhalte sei die Situation auch deshalb schwierig, weil der Markt weitgehend von den USA bestimmt werde: "Illegale Inhalte sind aber noch immer ein wesentlicher Paramater, warum sich ein legaler Markt nicht so entwicklen kann, wie er sich entwickeln müsste."

"Musterverfahren"
Der VAP fordert deshalb auch die verstärkte Einbindung der Internet-Anbieter bei der Verfolgung von Urheberrechtsvergehen: "Die Provider sollen mithelfen", sagte VAP-Jurist Nikolaus Kraft. Hoffnungen setzt der Verein dabei vor allem auf ein "Musterverfahren" von Filmproduzenten gegen den Internet-Anbieter UPC, das derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegt. Dabei geht es um die Rechtmäßigkeit der von einem österreichischen Gericht angeordneten Sperre der Website kino.to.

Internet-Anbieter dürften nicht zu Hilfssheriffs gemacht werden, meint dazu ISPA-Generalsekretär Schubert. Darüber hinaus könnten Sperren immer überwunden werden. Effektiv wäre lediglich die Filterung des Internet-Verkehrs: "Ich bin sicher, dass es einen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, dass unsere Mails nicht mitgelesen werden sollen und uns niemand beim Surfen über die Schulter blicken soll."

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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