Netzpolitik

Urheberrechtsdelikte weichen Bankgeheimnis auf

Dem österreichischen Bankgeheimnis geht es weiter an den Kragen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Aufhebung auch bei Urheberrechtsdelikten vor. Es drohen Rechtsunsicherheiten.

Vor kurzem passierte die Novelle des Bankwesengesetzes in Österreich den Nationalrat und der Staat bekam mehr Eingriffsrechte. Nun wird das österreichische Bankgeheimnis weiter angetastet und noch mehr durchlöchert: Der EuGH hat vergangene Woche das Bankgeheimnis bei Verletzungen des geistigen Eigentums, ergo Urheberrechts-, Marken- und Patentrechtsverletzungen, gelockert.

Online-Auktionen

Werden auf Internetplattformen etwa gefälschte Waren verkauft, können geschädigte Rechteinhaber von der Bank Auskunft über den Konteninhaber verlangen, heißt es in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Der Ausgangsfall war eine Verletzung der Markenrechte der deutschen Firma Coty Germany, die Auskunft über einen Konten-Inhaber verlangt hatte, der auf einer Internetplattform gefälschte Parfums angeboten hatte.

Der EuGH entschied nun, dass das Recht des geistigen Eigentums in solchen Fällen stärker wiegt als der Schutz personenbezogener Daten und das Grundrecht auf Privatsphäre. Banken und Sparkassen können sich demnach nicht mehr auf ihr Bankgeheimnis berufen.

Konto-Auskünfte

„Bisher war es so, dass eine Auskunft unzulässig war“, erklärt Lukas Feiler, Urheberrechtsexperte der Kanzlei Baker & McKenzie. In Österreich sei eine derartige Auskunft bisher nur mit Anordnung der Staatsanwaltschaft und gerichtlicher Bewilligung in einem Strafverfahren möglich gewesen, so Feiler. Urheberrechtsdelikte würden jedoch nicht zu einem Strafverfahren führen, für das der Staatsanwalt zuständig wäre, sondern nur zu zivilrechtlichen Verfahren oder zu Strafverfahren, bei denen der Rechteinhaber selbst die Anklage führen muss.

Das EuGH-Urteil bedeutet nun, dass jeder Inhaber von geistigem Eigentum Auskunft erlangen kann, wem ein Konto gehört, wenn er Beweise vorlegen kann. Auch in einem zivilrechtlichen Verfahren“, erklärt Lukas Feiler. Das Urteil ist für Österreich wie für alle EU-Staaten bindend. Laut Feiler würden dadurch neue Rechtsunsicherheiten entstehen.

Wo liegen die Grenzen?

„Im Bereich organisierter Kriminalität ist das Urteil relevant und wird eine große praktische Bedeutung haben“, so Feiler. Hier sei zu befürchten, dass Kriminelle künftig auf Transaktionen, bei denen Banken ins Spiel kommen, gänzlich verzichten und etwa auf Plattformen ausweichen, die ihnen mehr Anonymität zusichern.

Für den „kleinen User“, der eine Urheberrechtsverletzung begeht, gäbe es ebenso Klärungsbedarf, wie weit diesen das Urteil betrifft. „Im Einzelfall kann es zu einer schwierigen Abwägung kommen, weil die Grenzen des Auskunftsanspruches unklar sind. Das kann im Interesse von niemandem sein“, sagt Feiler. Der Experte hofft, dass es im Gesetz zu einer Anpassung kommen wird. Fest steht: Durch das EuGH-Urteil wird ein weiteres Loch ins österreichische Bankgeheimnis gerissen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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