Netzpolitik

Vorratsdaten: Bürgerinitiative im Nationalrat

Die Bürgerinitiative, die vor mehr als einem Jahr im Dezember 2011 von den Initiatoren des AK Vorrat an das Parlament übergeben wurde, forderte die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen und bestehende Überwachungsgesetze in Österreich zu evaluieren. Nun landete sie nach einem langem Prozedere am Donnerstag im Parlament. Doch die Debatte im Nationalrat beschäftigte sich mit Schuldzuweisungen, welche Partei denn aus welchem Grund für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich verantwortlich sei, statt mit dem eigentlichen Anliegen der Initiative.

So ortete beispielsweise die SPÖ die seinerzeitige Zustimmung Österreichs unter BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger als Grundübel. Gerald Grosz (BZÖ) machte die Koalitionsparteien für das „Debakel" verantwortlich und höhnte über Datenschutzrat-Vorsitzenden Johann Maier (SPÖ), der es vorgezogen habe, sich bei der Abstimmung „in den Toilettebereich zu schleichen" (Anmerkung: Maier wurde dafür im Oktober 2012 mit dem

.)

"EuGH muss darüber empfinden"
Maier erläuterte seine Position folgendermaßen: "Ich halte die Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar." Der SPÖ-Datenschutzsprecher sieht konkret einen Widerspruch mit Artikel 8 der Charta, welcher jeder Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten garantieren soll. "Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist beschlossen worden, als der Vertrag von Lissabon mit der Grundrechtecharta noch nicht europäisches Primärrecht war", erklärt Maier. Nun müsse der EuGH darüber empfinden, ob eine Grundrechtskonformität gegeben ist oder nicht. "Wenn nun jemand diese Richtlinie ändern und beseitigen kann, dann ist das ausschließlich der EuGH", erklärte Maier.

Mehrheitlich angenommen wurde in Folge ein entsprechender Entschließungsantrag, der die Bundesregierung dazu auffordert, nach Vorliegen höchstgerichtlicher Urteile (VfGH, EuGH) gegen die Vorratsdatenspeicherung entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung dieser Urteile vorzulegen.

"Politische Bankrotterklärung"
Die Initiatoren des AK Vorrat zeigten sich daraufhin enttäuscht. "Mit der heutigen Debatte hat der Nationalrat die inhaltlichen Anliegen der Bürgerinitiative klar verfehlt. Eine grundlegende politische Positionierung zur Abschaffung der Vorratsdaten-Richtlinie ist ebensowenig erfolgt wie ein Beschluss zur Evaluierung der bestehenden Überwachungsgesetze", sagt der Vorsitzende des AK Vorrat Andreas Krisch in einer Aussendung. "Die verabschiedete Entschließung fordert lediglich, was in einem Rechtsstaat ohnehin selbstverständlich ist: dass Urteile eines Verfassungsgerichts umgehend umzusetzen sind", fügt Krisch hinzu. Die Entschließung des Nationalrats kommt daher einer politische Bankrotterklärung gleich.

Auch für den Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser war das Ergebnis mit diesem „lauwarmen Antrag" enttäuschend. Die Regierung aufzufordern, allfällige Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshof umzusetzen, habe sich die Initiative nicht verdient.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Österreich seit 1. April 2012 in Kraft. Neben der Bürgerinitiative gab es auch noch mehrere Verfassungsbeschwerden. Im Dezember des Vorjahrs hat der

, weil er Zweifel an der Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit dem im der EU-Grundrechtecharta verankerten Recht auf Datenschutz hat. Diese Entscheidung soll nun "abgewartet" werden. "An die Stelle eines verantwortungsbewussten, entschlossenen Eintretens für die Grundrechte ist eine Politik des Zauderns getreten, die darauf abzielt, die politische Verantwortung für tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen an die Höchstgerichte abzuwälzen", heißt es seitens AK Vorrat.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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