Warten auf Informationsfreiheit
"Informationsfreiheit ist der andere Teil der Pressefreiheit", sagt Josef Barth, Mitbegründer der Initiative Transparenzgesetz.at, die sich für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Informationsfreiheitsgesetz in Österreich einsetzt und bereits von mehr als 8500 Leuten unterstützt wird. Ein Informationsfreiheitsgesetz fordern zum heutigen Welttag der Pressefreiheit zum wiederholten Male auch der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft. "Österreichs Behörden und Politiker betrachten die Information der Bürgerinnen und Bürger noch immer als Akt obrigkeitlicher Gnade", kritisierte Gewerschaftsvorsitzender Franz C. Bauer. Der freie Zugang zur Information dürfe nicht Gegenstand behördlicher Willkür bleiben.
Umsetzung wenig transparent
In der Politik werden die Rufe zwar gehört, die Umsetzung lässt aber auf sich warten und ist von tatsächlicher Transparenz weit entfernt. Das Kanzleramt legte Anfang März eine Punktuation zum Informationsfreiheitsgesetz (PDF) und einen Vorschlag für eine Verfassungsänderung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses vor, seither herrscht - zumindest in der Öffentlichkeit - Schweigen. Auch Barth und seine Initiative haben nichts mehr über die Gesetzespläne gehört. "Wir waren auf ein kurzes Gespräch im Bundeskanzleramt eingeladen und haben unsere Standpunkte dargelegt. Davon abgesehen hat es keine Kontakte gegeben", sagt Barth. Daraus lasse sich einiges darüber ablesen, wie Kommunikations- und Informationsflüsse seitens der Behörden gesehen werden. Für ein Gesetz, das Transparenz schaffen soll, sei dies "interessant".
In der vom Bundeskanzleramt vorgeschlagenen Punktuation zu einem Informationsfreiheitsgesetz ist von einem Recht auf Auskunftserteilung und Akteneinsicht die Rede, das nur in Ausnahmefällen - etwa zum Schutz der inneren Sicherheit und von Geschäftsgeheimnissen oder aus Datenschutzgründen - verweigert werden dürfe. Auch die Schaffung eines Informationsregisters für Bundesbehörden ist vorgesehen, in dem unter anderem Subventionsvergaben, von Behörden in Auftrag gegebene Studien, amtliche Erlässe und Beschaffungen sowie Statistiken und Tätigkeitsberichte abrufbar sein sollen.
Barth will das Papier des Bundeskanzleramtes nicht kommentieren. Der gerade einmal eine Seite lange Vorschlag sei nicht konkret und lasse sich nicht bewerten, meint er: "Wir warten auf einen wirklichen Entwurf." Er erwartet sich jedenfalls klare Regeln für ein umfassendes Informationsrecht, das nur wenige Ausnahmen haben dürfe. Zentral sei auch die Bestellung eines unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten, der die Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung durchsetzen könne.
"Reihe von Punkten offen"
Aus dem Bundeskanzleramt heißt es, dass es Ende April eine erste Gesprächsrunde mit dem Koalitionspartner ÖVP zum Informationsfreiheitsgesetz gegeben habe. Es sei jedoch noch eine Reihe von Punkten offen, so ein Sprecher von Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ).
Diskutiert werde etwa ob die Informationspflicht der Behörden von einem Informationsfreiheitsbeauftragten kontrolliert werden oder ob dafür ein Verwaltungsgericht oder die Volksanwaltschaft zuständig sein soll. Strittig dürfte auch die Frage sein, ob die Regeln für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten auch für die Bundesländer und staatseigene Unternehmen gelten sollen.
Ob sich eine Verfassungsänderung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und der Beschluss eines Informationsfreiheitsgesetzes noch vor dem Ende der Legislaturperiode ausgehen, ist fraglich. Entsprechende Gesetzesentwürfe müssten wohl bis spätestens Ende Mai vorliegen, damit sie noch vor der Ende September stattfindenden Nationalratswahl beschlossen werden können.
Wiener Grüne: Notfalls Landesgesetz
Wenn es keine befriedigende Lösung gäbe, müsse man reagieren, meint Klaus-Werner Lobo, Kultursprecher der Wiener Grünen. Die Grünen plädieren zwar für eine bundesweite Regelung zur Informationsfreiheit, sollte diese scheitern, wollen sie sich in Wien für ein entsprechendes Landesgesetz
Auf ihrem Landesparteitag am vergangenen Wochende beschlossen die Sozialdemokraten einen Antrag für ein solches "VerwaltungsTransparenzGesetz". "Bund, Länder und Gemeinden sollen unaufgefordert alle Dokumente und alle Daten der Verwaltung in einem offenen, maschinenlesbaren Format im Internet in einem Informationsregister verfügbar machen", heißt es in dem Antrag. Ausgenommen werden sollen lediglich persönliche Daten sowie Dokumente, die Geschäfts- und Staatsgeheimnisse betreffen. Tano Bojankin von der Sektion 8, die den Antrag einbrachte, ist nach wie vor von einer bundesweiten Regelung überzeugt. Wenn es in absehbarer Zeit keine bundeseinheitliche Lösung gäbe, sei aber ein Landesgesetz vonnöten.
"Einmalige Chance für einheitliche Regelung"
Auch Transparenzgesetz.at-Initiator Barth spricht sich für eine bundesweite Regelung aus. Die Regierung habe eine einmalige Chance, jetzt ein Verfassungsgesetz zu beschließen, dass für alle gelte, meint Barth. Noch gäbe es in keinem Bundesland entsprechende Regeln. "Wann wäre ein besserer Zeitpunkt, um eine einheitliche Regelung für Bund, Länder und Gemeinden zu erlassen?"
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