Was man über die neue E-Card mit Foto wissen muss
Sie sind da: Die ersten E-Cards mit Lichtbild. Bis Ende 2019 erhalten jene Versicherten eine E-Card mit Foto, von denen es bereits ein Foto in einem behördlichen Register gibt und für die keine gesetzliche Ausnahme besteht. Ausnahmen gibt es etwa für Kinder unter 14 Jahren. Seit Anfang Oktober werden die neuen E-Cards versendet.
Die Fotos dafür stammen aus dem Reisepass, Personalausweis oder dem Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister und werden automatisch übernommen. Damit soll die Identitätsprüfung für die Ärzte erleichtert werden, zudem soll die E-Card künftig als Schüssel für E-Health-Anwendungen dienen. So könne damit etwa verhindert werden, dass im Zuge der E-Medikation Arzneimittel einer falschen Person zugeordnet werden, heißt es seitens der Sozialministerin Brigitte Zarfl.
Kein Ausweisersatz
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist die E-Card aber auch mit Foto künftig nicht. Möglich wird damit jedoch künftig auch eine kontaktlose Kommunikation, weil die Karte ebenso wie Bankomatkarten mit NFC-Funktion ausgestattet ist. Damit wird in Zukunft auch beim Arzt oder in der Apotheke nur noch ein hinhalten der Karte nötig sein, wenn die entsprechenden Lesegeräte ab 2022 zur Verfügung stehen.
Ein futurezone-Leser hatte uns darauf hingewiesen, dass es erst ab 2020 eine neue gesetzliche Grundlage für die neue E-Card geben soll. Dies hat sich als Missverständnis herausgestellt. „Die Bestimmungen zum Foto auf der E-Card sind bereits in Kraft getreten“, heißt es seitens der Pressestelle des Hauptverbands auf futurezone-Anfrage.
Was tun, wenn kein Foto vorliegt?
Bis Ende des Jahres werden allerdings neue E-Cards noch ohne Foto ausgestellt, sofern kein behördliches Foto vorliegt. Erst ab 1.1.2020 tritt eine neue Regelung in Kraft, die eine Fotoregistrierung ermöglicht. Auf dieses Gesetz bezog sich der futurezone-Leser. Wie die Foto-Registrierung genau funktioniert, findet sich hier.
Die Karteninhaber werden in der Regel nach Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Arztbesuch über das fehlende Foto informiert und müssen innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist von 90 Tagen ein Foto für die E-Card bringen, ansonsten wird die E-Card gesperrt. Das wird ab 1. Jänner bei rund 195 Registrierungsstellen bei der Sozialversicherung möglich sein. Für Nicht-Staatsbürger sind die Landespolizeidirektionen zuständig.
Die Sozialversicherung rät den Versicherten, das Foto für die E-Card am besten drei bis vier Monate vor Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte zu bringen, damit sie ihre neue E-Card mit Foto rechtzeitig vor Ablauf der alten Karte in Händen haben.
Eine weitere Ausnahme neben Kindern unter 14 gibt es noch: Personen über 70 Jahren sowie Personen ab Pflegestufe 4 können sich registrieren lassen, müssen aber nicht. Falls es von ihnen ein behördliches Foto gibt, wird dieses aber automatisch übernommen.
Keine Einflussnahme auf das Foto
Bis Ende 2021 sollen bereits mehr als die Hälfte und bis Ende 2023 müssen alle rund 8,8 Millionen E-Cards ausgetauscht werden. 85 Prozent aller Versicherten, von denen ein Foto vorhanden ist, müssen dafür nichts tun. Sie erhalten die neue Karte automatisch, bevor die alte abläuft. Der Versicherte kann sich aber nicht aussuchen, welches Foto auf die E-Card kommt.
Die in den Registern vorhandenen Fotos werden laut Angaben des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger verschlüsselt übermittelt, die Fotos werden nicht am Chip der E-Card und auch nicht im E-Card-System gespeichert. Auf der Karte kommen verschiedene Sicherheitsmerkmale zum Einsatz, die zum Teil auch von Geldscheinen bekannt sind und die ein Kopieren der Karte unmöglich machen sollen.
Die Gesamtkosten bis 2023 werden mit 23,5 Millionen Euro angegeben, wobei Sozialversicherung, Finanz- und Innenministerium je ein Drittel davontragen. Die Kosten pro Karte betragen 1,45 Euro.