EU-Parlament will Interoperabilität von WhatsApp & Co
Der Binnenmarktausschuss der EU hat sich am Dienstag mit dem Digital Markets Act (DMA) beschäftigt. Damit sollen großen Internet-Konzerne wie Meta & Co reguliert werden. Das Gesetz über digitale Märkte soll sicherstellen, dass der Wettbewerb in der Online-Wirtschaft fair zugeht.
Die EU-Abgeordneten des Ausschusses stimmten in großer Mehrheit dafür, dass dominante Plattformkonzerne zur Öffnung ihrer Social-Media- und Messenger-Dienste gezwungen werden. Die Rede ist von einer „Interoperabilitätsverpflichtung“. Das bedeutet, dass Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste großer Plattformen es Nutzer*innen prinzipiell erlauben müssen, mit Nutzer*innen anderer Dienste großer Plattformen zu kommunizieren.
Was bedeutet das jetzt konkret?
Nutzer*innen von WhatsApp sollen demnach mit Nutzer*innen des Facebook Messenger Nachrichten austauschen können. Im ursprünglichen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission hätte diese Verpflichtung nur für Nebendienste gegolten, etwa Bezahlfunktionen innerhalb von App-Stores.
Generell soll die Interoperabilität aber nur für „dominante Plattformen“ gelten, die als „Gatekeeper“ bezeichnet werden, und deren Kernplattformdienste. Voraussetzung für eine Einordnung in diese Kategorie soll ein Umsatz von 8 Milliarden Euro sein. Ein "Kernplattformdienst" muss zudem mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer*innen und mindestens 10.000 Geschäftskund*innen pro Jahr aufweisen, heißt es in einem Bericht von golem.de.
Kleine Messengerdienste wie Signal, Threema oder Telegram würden nicht als Gatekeeper zählen und müssten daher nicht interoperabel sein. Die Nutzer*innen dieser Dienste könnten dann zwar mit WhatsApp-Nutzer*innen kommunizieren, aber nicht mit anderen Nutzer*innen von Signal oder Telegram.
Strafmaß erhöht, erste Kritik
EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Grüne, Piraten) fürchtet, dass dieser Gesetzesentwurf daher keine „echte Wahlfreiheit“ und keinen „echten Wettbewerb“ ermöglichen werde. „Dazu müssten wechselwillige Nutzer*innen plattformübergreifend mit ihren Kontakten in Verbindung bleiben können“, so Breyer. Für Breyer ist das alles daher zwar „ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu zu zaghaft“, so der Abgeordnete.
Gescheitert ist laut einem Bericht von netzpolitik.org zudem der Versuch einiger Abgeordneter, personalisierte Werbung zu verbieten. Was hingegen vom Ausschuss erhöht wurde, sind die vorgesehenen Strafen. Das Strafmaß für Verstöße soll bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Im Fall von einem Konzern wie Apple wären das bis zu 73 Milliarden US-Dollar.