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"Error 53": Sammelklage gegen Apple in Vorbereitung

Apple wolle Kunden dazu zwingen, sein Reparatur-Service zu nutzen, das wesentlich teurer sei, als Reparaturen bei Drittanbietern durchzuführen, heißt es auf der Website der US-Anwaltsfirma PCVA. Die in Boston ansässigen Anwälte bereiten wegen des „Error 53“ eine Sammelklage gegen Apple vor.

Die Fehlermeldung, die betroffene iPhones unbenutzbar macht, kann dann auftreten, wenn Kunden etwa Schäden am Home-Button oder am Bildschirm ihres Gerätes bei Drittanbietern reparieren lassen und danach die jüngste Version 9 des mobilen Apple-Betriebssystems iOS auf ihre Geräte laden. Laut dem „Guardian“ sind Tausende Nutzer betroffen.

„Sicherheitsmaßnahme“

Laut Apple handelt es sich dabei um eine Sicherheitsmaßnahme. Denn im Home-Button ist auch der Fingerabdrucksensor verbaut, mit dem iPhones entsperrt werden können. Die biometrischen Daten der Nutzer werden in einer „sicheren Enklave“ am Smartphone gespeichert. Wird der Home-Button ausgetauscht, müssen sie neu validiert werden. Bei Komponenten, die mit dem Home-Button in Verbindung stehen und nicht von Apple stammen, ist die Autorisierung nicht möglich. Betroffenen Nutzern wird dann laut dem „Guardian“ beschienen, dass ihr Gerät nun wertlos sei.

Ärger bei Apple-Kunden

Nachdem die britische Zeitung am Freitag über die Fehlermeldung berichtete, machten Tausende Kunden in einschlägigen Foren im Internet ihrem Ärger Luft. Das Sicherheitssystem am iPhone sei schlecht konzipiert, hieß es etwa. Man habe einfach nicht bedacht, Nutzer ihre Geräte bei Drittanbietern reparieren lassen könnten und dass dabei auch Ersatzteile verwendet würden, die nicht von Apple stammen. Auf Unverständnis stieß auch, dass Apple seine Kunden nicht vor den möglichen Auswirkungen eines Software-Updates oder einer Reparatur durch Dritte warnt.

Apple drohen nicht nur Sammelklagen in den USA, auch in Großbritannien könnte es für den iPhone-Hersteller Ärger geben. Ein britischer Anwalt sagte dem „Guardian“, dass Apples „rücksichtsloses“ Vorgehen im Zusammenhang mit der Fehlermeldung auch strafrechtlich relevant sein könnte. Er beruft sich dabei auf den „Criminal Damage Act“ aus dem Jahr 1971.Darin wird das vorsätzliche Zerstören des Eigentums anderer unter Strafe gestellt.

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