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A1: Mehr Transparenz bei Servicepauschale

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte auf Initiative der Arbeiterkammer Vorarlberg eine Verbandsklage gegen den Mobilfunker beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der Rechtsstreit endete nun mit einem Vergleich. „In diesem Vergleich hat sich A1 dazu bereit erklärt in ihrer Werbung für Kombinationstarife auf allfällige Pauschalentgelte ausreichend deutlich hinzuweisen sowie die Verfahrenskosten zu tragen“, sagte Telekom Austria-PressesprecherinLivia Dandrea-Böhm zur APA.

Auslöser für den Rechtsstreit waren laut Arbeiterkammer Vorarlberg zwei verschiedene Kombitarife von A1 für Festnetz, Mobiltelefonie und Internet. Bei der „A1-Kombi“ und die „A1-Smartkombi“ sei kaum wahrnehmbar oder gar nicht auf das Pauschalentgelt aufmerksam gemacht worden, betonte die AK in einer Aussendung. Beim Tarif „A1 Smartkombi“ hätte dies bei der Hinzurechnung der beiden Pauschalen zu einer Erhöhung von 8,3 Prozent im Vergleich zum beworbenen Grundentgelt geführt; beim Tarif „A1-Kombi“ zu einer Preissteigerung von 14,61 Prozent.

Auch heute wurde zudem bekannt, dass das Handelsgericht Wien einer Klage des VKI gegen UPC Recht gab, die dem Betreiber ebenfalls irreführende Werbung in Bezug auf die Servicepauschale vorwarf.

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