Erneut Teilerfolg für Apple gegen Motorola
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Laut einem Blogeintrag von Florian Müller haben sich die Verhandlungen vor dem Landesgericht in München am Donnerstag für Apple erneut gelohnt. Rund zwei Wochen zuvor wurde die Verletzung eines Apple-Patents auf das Lösen der Bildschirmsperre per Fingerbewegung („Slide to unlock“) festgestellt.
Gegenstand der Verhandlungen am Donnerstag war das Patent EP2059868, das die Möglichkeit zur Fotoverwaltung auf digitalen, tragbaren Geräten betrifft. Konkret ging es um ein spezielles Verhalten der Benutzeroberfläche im Bezug auf die Foto-App, die iOS und die Motorola-Version von Android mitbringen.
Müllers Meinung nach hätte Apple nun theoretisch die Möglichkeit, von Motorola zu verlangen, dass alle betroffenen Produkte in Deutschland vernichtet werden. Doch der Patent-Experte glaubt nicht, dass es soweit kommen wird. Wie Samsung wird auch Motorola seine Produkte weiter verkaufen können, wenn es die Funktionalität mittels eines Software-Updates modifiziert.
Apple hat zudem nicht alle Klagepunkte gewonnen. Der Vorwurf Apples, demnach auch die Galerie-Übersicht einem Apple-Patent entstammen würde. wurde abgewiesen. Die beiden Parteien müssen sich nun die Gerichtskosten zu je 50 Prozent teilen.
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