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Steirische Firma klagte Amazon und bekam Recht

Die steirische Firma goFit, ein Hersteller von Gesundheitsmatten, hat den Online-Händler Amazon verklagt und von einem deutschen Gericht Recht bekommen. goFit verkauft seine Produkte nicht über Amazon. Amazon-Kunden, die nach "gofit" suchen, bekommen aber dennoch Matten von goFit-Rivalen vorgeschlagen. Das ist eine Verletzung des Markenrechts, so das Gericht. Amazon drohen 250.000 Euro Strafe.

Grund für die Klage des 2013 gegründeten Unternehmens aus Mürzhofen war die Autovervollständigung bei der Suche auf amazon.de. Wer dort "gofit" oder auch nur die drei Buchstaben "gof" eingibt, bekommt unter anderem folgende Suchwortvorschläge: "gofit matte", "gofit gesundheitsmatte" oder "gofit matte orginal aus der schweiz" (die Matte für die Massage der Fußreflexzonen wurde in der Schweiz entwickelt, Anm.).

Irreführung

Wenn der Amazon-Kunde einen der vorgeschlagenen Suchbegriffe anklickt, bekommt er diverse Gesundheitsmatten zu sehen, aber keine der Firma goFit. "Vielmehr handelte es sich um Produkte, die mit dem Produkt der Klägerin vergleichbar sind, wie zum Beispiel Akupressur- oder Entspannungsmatten", stellte das Kölner Gericht in dem Urteil vom 24. Juni fest, das der APA vorliegt. Die steirische Firma sah darin eine Verletzung ihres Unternehmenskennzeichens bzw. eine Irreführung der Verbraucher und hat Amazon schon im August 2014 abgemahnt - erfolglos. Das Gericht stellte sich aber auf die Seite von goFit: Durch die Such-Autovervollständigung werde das Markengesetz verletzt.

Den Einwand von Amazon, dass die Bezeichnungen "goFit" und "gofit" von einer "schier endlosen Zahl von Webseiten und Unternehmen" verwendet würden, "und zwar für Fitnessstudios, Fitnessgeräte und Hersteller von Fitnessgeräten", schmetterten die Richter ab. "Diese tauchen in der Autocomplete-Funktion der Beklagten, die ja auf früherem Nutzerverhalten beruhen soll, bei Eingabe der Suchbegriffe 'goFit' bzw. 'gofit' aber merkwürdigerweise nicht auf, sondern nur Suchwortvorschläge, die auf die Klägerin und die von ihr angebotene Gesundheitsmatte hindeuten", heißt es in dem Urteil. Der Begriff "goFit" sei eben keine generische Bezeichnung "für was auch immer".

Hohe Strafe droht

Amazon muss die Autovervollständigung der Suchbegriffe laut Urteil nun unterlassen. Ansonsten droht dem Online-Konzern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Außerdem muss Amazon goFit im Hinblick auf etwaige Schadenersatzforderungen mitteilen, wieviele Nutzer, die nach "gofit" gesucht haben, zu Angeboten von Konkurrenzfirmen geleitet wurden und was sie letztendlich gekauft haben. Die Beklagte hat nämlich laut Kölner Landgericht "zumindest fahrlässig und damit schuldhaft gehandelt. Bei sorgfältiger Prüfung hätte sie die Verletzung der Rechte der Klägerin feststellen können und müssen." Dass goFit ein Schaden entstanden sei, erscheine nicht ausgeschlossen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. goFit-Geschäftsführerin Dietlinde Haverkamp geht davon aus, dass Amazon Berufung einlegen wird. "Wird das Urteil in den nächsten Instanzen bestätigt, kann es für Amazon aus mehreren Gründen sehr teuer werden: Die Suchwortergänzung muss auf jeden Fall umprogrammiert werden. Es wird dann Amazon in Zukunft schwer fallen, Produkte zu verkaufen, die jenen von bekannten Markenartikelherstellern ähnlich sind", so Haverkamp in einer Aussendung am Donnerstag. "Mit Hilfe der Markenverletzungen sollen arglose Kunden immer tiefer in die Amazon-Webseite hineingelockt werden, bis sie sich schließlich dazu entscheiden, bei Amazon ein Produkt zu kaufen, nach dem sie gar nicht gesucht haben", so der Berliner goFit-Anwalt Arthur Waldenberger. Bei Amazon Deutschland war am Donnerstagnachmittag für die APA kurzfristig telefonisch niemand für eine Stellungnahme verfügbar.

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