Werbeplakat von Drei
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© APA/HERBERT NEUBAUER

Netzneutralität

3 hält an der Einführung von LTE-Leistungsklassen fest

Der Netzbetreiber 3 plant "LTE-Leistungsklassen" in Österreich anzubieten. „Damit wollen wir sicherstellen, dass die Kunden, die mehr für ihren LTE-Tarif bezahlen auch mehr Leistung erhalten“, so 3. Die Regulierungsbehörde RTR lehnte die Anzeige von 3 zur Einführung der LTE-Leistungsklassen am 10. November ab.

Laut der RTR würde die vom Kunden zusätzlich bezahlte Priorisierung dann aktiv werden, wenn eine LTE-Netzzelle aufgrund der Anzahl der Nutzer ausgelastet ist und somit die verfügbare Bandbreite für alle Nutzer in der Zelle sinkt. Die Datenpakete von Kunden in einer höheren LTE-Leistungsklasse werden dann vorrangig behandelt.

Auch wenn die RTR schreibt, dass sich das System „grundlegend“ vom bisher übliche „best effort“-Prinzip unterscheidet, ist die Wahrung der Netzneutralität nicht der eigentliche Grund der Ablehnung. Laut der RTR ist die von 3 eingereichte grafische Darstellung und Erläuterung der LTE-Leistungsklassen intransparent. Die RTR betont sogar, dass sich die Ablehnung nicht „gegen die Leistungsklassen per se und auch nicht gegen die Modalität der Abstufung“ richtet. Aber da das Tarifmodell eben nicht das bewährte „best effort“-Prinzip nutzt, seien „erhöhte Transparenzvoraussetzungen“ zu erfüllen.

15 Prozent reserviert

In der Anzeige von 3 zu den LTE-Leistungsklassen ist auch folgende Klausel zu lesen: „Gewisse Services brauchen eine bevorzugte Behandlung – ähnlich einer Rettungsgasse auf dem Datenhighway. Deshalb behalten wir uns vor, in bis zu 15 % der verfügbaren Bandbreite im Jahresmittel, gewisse Services bevorzugt zu behandeln. Dabei handelt es sich um Services wie Telemedizinische Dienste, spezielle Multimedia Services, Telemetrie-Dienste etc.“

Laut der RTR ist diese Klausel „irreführend, unvollständig, unverständlich“ und „gröblich benachteiligend, da sie - ohne Hauptleistungen festzulegen - bei Abwägung aller Umstände zu einer deutlichen vertraglichen Ungleichgewichtslage zu Lasten des Nutzers führt“.

Start im Sommer

3 hat Widerspruch eingelegt und sieht das Urteil gelassen, da die LTE-Leistungsklassen ohnehin erst im Juni 2015 eingeführt werden sollen. Man werde die Anzeige nachbessern und erneut einbringen. „Wir befinden uns diesbezüglich in einem offenen Verfahren und sind zuversichtlich, dass unsere Kunden in Zukunft doch noch von den Vorteilen der Leistungsklassen profitieren werden“, so 3.

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