Apple Music: "Nutzer werden enteignet"
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122 Gigabyte an Musik, darunter Eigenkompositionen und tausende Songs, die James Pinkstone in den vergangenen Jahren von CDs auf seinen Laptop kopierte. Sie alle waren weg, nachdem sich der Komponist bei Apple Music angemeldet hatte. Das Programm hatte die Dateien einfach von seinem Computer gelöscht, wie er in einem Blogeintrag ausführte. Pinkstone suchte in Online-Foren nach Hilfe und kontaktierte auch den Apple-Kundendienst. Die Musik-Files konnte er aber nicht wieder herstellen Denn die Apple-Software, die Pinkstones Musik von seinem Computer entfernte, machte nur das, was sie machen sollte.
Wer sich zu Apples vor etwas mehr als zehn Monaten gestarteten Streamingdienst (futurezone-Test)anmeldet, stimmt in den Nutzungsbedingungen zu, dass Musik-Files auf dem Rechner mit Songs auf den Apple-Servern abgeglichen werden. Apple löscht dann die lokalen Dateien, Nutzer können die Songs aber aus der Cloud abspielen und auch wieder auf ihren Rechner laden. Allerdings nur in von Apple unterstützten Formaten.
iCloud Music Bibliothek
Das alles geschieht über die Funktion iCloud Music Bibliothek, die sich automatisch einschaltet, wenn man ein Apple Music Abonnement einrichtet. Kündigt man das Musik-Abo haben Nutzer keinen Zugriff mehr auf die Songs, auch wenn sie sie bereits vor dem Abschluss des Abos besessen haben. Daraus macht Apple auch kein Hehl. In den Nutzungsbedingungen ist zu lesen: „Nach Beendigung des Apple Music Abonnements werden Sie keinen Zugang auf Inhalte haben."
Pinkstone findet dafür klare Worte. "Apple hat meine Musik gestohlen." Offenbar sei es so, dass Apple bestimmen könne, ob, wo und wann er auf seine Musik zugreifen könne, schreibt der Komponist. Darüber hinaus seien Musik-Files, die er in dem hochauflösenden WAV-Format auf seinem Rechner abgelegt habe, für ihn nur noch in schlechterer Tonqualität - im AAC- oder MP3-Format - verfügbar. Er wundere sich, warum Apple bislang nicht verklagt worden sei, schreibt Pinkstone. Und gibt auch gleich selbst die Antwort. Apple sichere sich in den Nutzungsbedingungen rigoros ab.
"Prinzipiell gelten die Nutzungsbedingungen"
"Prinzipiell gelten die Nutzungsbedingungen", sagt auch der auf Urheberrecht spezialisierte Anwalt Axel Anderl, Partner der Wiener Kanzlei Dorda Brugger Jordis zur futurezone. "Durch sie werden Nutzungsrechte am Dienst, aber auch den urheberrechtlichen Inhalten geregelt.“
Problematisch sei jedoch, dass Nutzer Rechte an Inhalten, die sie bereits vor dem Vertragsabschluss mit Apple hatten, nach der Kündigung des Abos verlieren würden, meint der Anwalt. "Zugespitzt könnte man sagen, sie werden enteignet." Man müsse allerdings prüfen, ob Apple eine sachliche Rechtfertigung für sein Vorgehen hat. Dahinter könnten etwa wegen dem Territorialitätsprinzip und dem Problem grenzüberschreitender Rechteeinräumungen urheberrechtliche oder aber simpel technische Gründe stehen – wie wird für jeden Nutzer zwischen Altbestand und während des Dienstes erworbenen Rechten unterschieden, vermutet Anderl.
„Gröblich benachteiligt“
Möglich sei aber auch, dass die Klausel in den Apple Nutzungsbedingungen, die Nutzern nach Abokündigung keinen Zugriff mehr auf Musik gibt, die sich schon vor dem Vertragsabschluss in ihrem Besitz befand, unwirksam sei, weil sie Konsumenten gröblich benachteilige, sagt Anderl. "Was ich vor dem Vertragsabschluss schon hatte, sollte mir eigentlich, wenn man nach dem Hausverstand geht, auch nachher wieder gehören."
Pinkstone, der seine Musik-Files letztlich über ein Back-up auf einer externen Festplatte wiederherstellen konnte, hat von Apple Music jedenfalls genug. Er wird nun das tun, wozu ihm auch der Apple-Kundendienst geraten hat. Dort beschied man ihm: „Nutzen Sie das Produkt einfach nicht.“
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